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Ausbildung zum Apotheker

Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen.

Hochschulzugangsberechtigung


Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergeben. Derzeit kann man an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studieren.

Eine Liste mit Links zu Hochschulen mit pharmazeutischen Instituten finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich bei der favorisierten Universität über die detaillierten Studienbedingungen.

Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

  1. ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität
  2. eine Famulatur von acht Wochen (muss bei Meldung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nachgewiesen werden)
  3. eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten (dritter Ausbildungsabschnitt) (nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung)
  4. die Pharmazeutische Prüfung - in drei Prüfungsabschnitten abzulegen:
    • erster Abschnitt nach dem 4. Semester,
    • zweiter Abschnitt nach dem 8. Semester,
    • dritter Abschnitt nach der praktischen Ausbildung
    (verantwortlich sind die jeweiligen Landesprüfungsämter)

Inhalte

Das so genannte Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren wird in folgenden Fächern geprüft:


Während des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden.

Der zweite Ausbildungsabschnitt, das so genannte Hauptstudium, befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten und schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab.

Folgende Fächer werden mündlich geprüft:


Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12monatige praktische Ausbildung, in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung in folgenden Fächern:


Approbation

Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann man einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm, den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.

Quelle: www.abda.de


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Flyer Apotheker/in
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