Anmeldung bei der Apothekerkammer
Nach § 2 Abs. 2 Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S.935) eröffnet sich für Pharmazeuten im Praktikum die Möglichkeit, Mitglied der Sächsischen Landesapothekerkammer zu werden.
Mit dem freiwilligen Beitritt zur Sächsischen Landesapothekerkammer begründet sich gleichzeitig die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk nach § 12 Satzung der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung.
Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der Kammer entscheiden, bitten wir Sie, den Antrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Wenn Sie an einem Abonnement der Pharmazeutischen Zeitung interessiert sind, dessen Kosten mit Zahlung des Praktikantenbeitrages beglichen sind, senden Sie bitte das Bestellformular an unsere Geschäftsstelle zurück.
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Pharmazeut im PraktikumAntrag auf Mitgliedschaft bei der SLAK
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