Weiterbildung
Die Weiterbildung ist eine praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich. Diese kann nach Erteilung der Approbation im Rahmen der aktiven Berufsausübung in folgenden Gebieten begonnen werden:
- Allgemeinpharmazie
- Klinische Pharmazie
- Pharmazeutische Technologie
- Pharmazeutische Analytik
- Toxikologie und Ökologie
- Arzneimittelinformation
- Öffentliches Gesundheitswesen
Zur Erlangung der entsprechenden Gebietsbezeichnung sind primär folgende Anforderungen zu erfüllen:
- mind. 3-jährige Weiterbildungszeit an einer ermächtigten Weiterbildungsstätte
- Betreuung durch einen Weiterbildenden
- Nachweis qualitätssichernder Maßnahmen (Anfertigung einer Projektarbeit; Bearbeitung von vier theoretischen und einer dokumentierten praktischen Aufgabenstellung(en) pro Jahr)
- Besuch von Seminarveranstaltungen (mind. 120 Stunden)
- abschließendes Prüfungsgespräch
Zusätzlich zur Weiterbildung in diesen Gebieten ist die Qualifikation in den Bereichen „Ernährungsberatung“, „Homöopathie und Naturheilmittel“, „Onkologische Pharmazie“ sowie "Geriatrische Pharmazie" möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer sowie in der Anlage zur Weiterbildungsordnung. Weitere Hinweise zu den Weiterbildungsgebieten finden Sie auf der ABDA-Homepage - das hierfür benötigte Passwort ist bei der Sächsischen Landesapothekerkammer erhältlich.
Sollten Sie Interesse an der Weiterbildung haben, können Sie hier das Anmeldeformular ( Gebiet bzw. Bereich ) abrufen.
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Anmeldung zur Weiterbildung Gebiet
Anmeldung zur Weiterbildung Bereich
Jeder Fachapotheker des in Frage kommenden Gebietes kann als Weiterbildender (Ermächtigter) fungieren. Sofern noch keine Ermächtigung vorliegt, ist diese bei der Geschäftsstelle zu beantragen.
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Antrag Befugnis zur Weiterbildung
Auch die Arbeitsstellen aller am Weiterbildungsprozess Beteiligten sind zuzulassen.
Folgende Formblätter stehen Ihnen dafür zur Verfügung: