Die Kammer stellt sich vor
Als
Selbstverwaltungskörperschaft eröffnet die Sächsische Landesapothekerkammer
für alle sächsischen Apotheker ein öffentlich-rechtliches Forum
zur Artikulation ihrer berufsständischen Interessen. Gern definiert
sich die Kammer als Mittler zwischen Staat und Apotheker als Teil der Gesellschaft,
der die spezifischen Belange des Berufsstandes unter Wahrung des Allgemeinwohls
wahrnimmt und im Sinne einer wechselseitigen Beziehung dem Staat
externen Sachverstand für seine Steuerungsaufgaben vermittelt. Fast
2500 Mitglieder gehören der Kammer inzwischen an, die in knapp 1000 öffentlichen
und 23 Krankenhausapotheken sowie in Industrie, Wissenschaft und Verwaltung
tätig sind.
Unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales überwacht
die Kammer arbeitsteilig mit den staatlichen Aufsichtsbehörden die Apotheken
und die Berufsausübung der Apotheker. Die Organisationsstruktur der Kammer,
ihr Aufgabenspektrum, ihr Handlungsinstrumentarium sowie nicht zuletzt das Maß
ihrer Selbstständigkeit oder umgekehrt die Art der Aufsicht durch die oberste
Landesbehörde, werden durch das Heilberufekammergesetz – als kleines "Grundgesetz"
für die Heilberufskammern – bestimmt.
Gewissermaßen als Erfüllungsgehilfe nimmt die Kammer staatlich delegierte Aufgaben wahr. Insoweit ist sie zuständig für die Anordnung der Dienstbereitschaft, die die Arzneimittelversorgung rund um die Uhr – auch außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten – gewährleisten soll, für die Vergabe von Rezeptsammelstellenerlaubnissen - Einrichtungen, die die pharmazeutische Versorgung in abgelegenen Gemeinden sicherstellen sollen, die Betreuung der Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und den berufsbegleitenden Unterricht für Pharmaziepraktikanten.
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Chancen für eine selbstbestimmte Formung des Berufsbildes im Detail
eröffnen sich im Bereich der Selbstverwaltung. Die Herausforderungen liegen
hier in der Verantwortlichkeit für die Fort- und Weiterbildung der Apotheker
zur Qualitätssicherung der Berufsausübung. Während die Fortbildung
auf eine kontinuierliche Aktualisierung des Wissens – dem neuesten
Stand der Wissenschaft folgend – zielt, kanalisiert die Weiterbildung
die Interessenschwerpunkte der Apotheker, indem sie eine Spezialisierung
eröffnet. Die Kammer will
ferner auch Partner für den Apotheker in seinem Beratungsalltag sein und
steht diesem mit ihrem Service der Arzneimittelinformation unterstützend
zur Seite. Zum Kern der Selbstverwaltung gehört schließlich das
Berufsrecht, das die von der Mehrheit des Berufsstandes getragenen Verhaltenspflichten
widerspiegelt
und das Verantwortungsgefühl der Apotheker sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit
stärken soll. Das richtige Maß der Restriktion zu finden, bedarf
viel Fingerspitzengefühls; ein zukunftsorientiertes Berufsrecht wird
sich das Ziel der Qualitätssicherung setzen.
Nicht zuletzt soll die dem Berufsstand überantwortete Altersversorgung der Mitglieder in den eigenen Versorgungswerken als unselbstständige Einrichtungen der Kammern nicht unerwähnt bleiben. In Kooperation mit Thüringen ist die Sächsische Landesapothekerkammer für die herausfordernde und verantwortungsvolle Verwaltung der Versorgungsbeiträge von inzwischen fast 2400 Apothekern für Sachsen und Thüringen verantwortlich.
Die Möglichkeit der Selbstverwaltung des Berufsstandes ist kein ein für
allemal erworbenes Recht, kein Besitzstand, sondern eine hart zu erarbeitende
Gegenleistung für das glaubhafte Versprechen effektiver Selbstregulierung
und Selbstkontrolle an die Gesellschaft, die auch den Kammern einen enormen
Vertrauensvorschuss gewährt und nicht leichtfertig auf´s Spiel gesetzt
werden darf. Aufgabe der Selbstkontrolle ist es, das Fehlverhalten Einzelner
im Interesse der Gesamtheit des Berufsstandes zu verhindern, sei es durch Sanktion, Prävention oder Vermittlung. Ziel der Sächsischen Landesapothekerkammer
ist es, die Selbstverwaltung mit dem Anspruch zu praktizieren, dass die Kammermitgliedschaft
als eine Art Gütesiegel begriffen wird und daher selbst unter der Prämisse
einer freiwilligen Mitgliedschaft niemand die Löschung seiner personenbezogenen
Daten wünscht und weitere in Sachsen ihren Beruf als Apotheker Ausübende
den Weg zur Kammer finden.