16.12.2004 Bittere Mandeln zur Weihnachtszeit
Bittere Mandeln sind Lebensmittel und dürfen als solche im normalen Lebensmittelhandel angeboten werden, denn für eine ausschließliche Abgabe in Apotheken besteht keine Erfordernis. Allerdings sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit den aromatischen Kernen eingehalten werden, um mögliche Gesundheitsgefahren sicher auszuschließen. Darauf verwies heute das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige sächsische Sozialministerium in Dresden.
Alle Jahre wieder in der Weihnachtszeit haben Nüsse und Mandeln Hochsaison. Dazu gehören ganz besonders im Freistaat Sachsen auch die bitteren Mandeln. Bittere Mandeln enthalten Amygdalin, aus dem sich die giftige Blausäure abspaltet, wenn die Mandeln roh gegessen werden. Beim Kochen und Backen verflüchtigt sich die Blausäure weitgehend. Die im beliebten sächsischen Weihnachtsstollen und in anderem Weihnachtsgebäck möglicherweise vorhandenen Restmengen an Blausäure sind nicht gesundheitsschädlich. Nach Untersuchungen der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen sind höhere Restmengen an Blausäure allenfalls in Mandelstollen zu finden, da dieser auch den höchsten Anteil bittere Mandeln enthält. Jedoch auch hier, so das sächsische Sozialministerium, besteht kein Grund zur Besorgnis, wenn die bitteren Mandeln nach den üblichen Backrezepten zugesetzt werden.
Vorsicht ist vielmehr beim Rohverzehr durch die Verwechslungsgefahr von bitteren Mandeln mit den süßen Mandeln geboten. Zwar besteht ein natürlicher Schutz – der widerlich bittere Geschmack - , doch dieser reicht nicht in jedem Falle aus. Besonders Kinder und „geschmacksblinde“ Personen, die bittere Mandeln nicht von süßen unterscheiden können, sind gefährdet. Aus diesem Grund sieht das sächsische Sozialministerium bei bitteren Mandeln eine zusätzliche Kennzeichnung bzw. einen Hinweis auf die Gefahr bei Rohverzehr als wichtig an. Außerdem sollte eine für Kinder unzugängliche Aufbewahrung sichergestellt sein. Für die Abgabe der bitteren Mandeln an Endverbraucher werden Einzelpackungen bis zu einem Füllgewicht von maximal 50 Gramm empfohlen. Unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen steht den vorweihnachtlichen Backfreuden und auch dem Genuss von Mandeln nichts entgegen.
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