Organisation der STApV

Aufgaben der Vertreterversammlung
Aufgaben des Verwaltungsausschusses
Aufgaben des Aufsichtsausschusses
Berufsständische Versorgung
Die 3 Säulen der Altersvorsorge
Die seit dem 1. Mai 1992 bestehende Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung
ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern in Sachsen und
Thüringen auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den beiden
Freistaaten. Als berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung hat
sie die Aufgabe, den Angehörigen der beiden Kammern sowie den Hinterbliebenen
Versorgungen zu gewähren (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung).
Diese Aufgaben nimmt das Versorgungswerk als rechtlich unselbständige
Einrichtung der Sächsischen Landesapothekerkammer wahr. Es hat seinen
Sitz in Dresden, verwaltet die Mittel indes für den spezifischen Aufgabenzuschnitt
zweckgebunden und gesondert.
Gremien des Versorgungswerkes
Die Organe der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung sind die Vertreterversammlug, der Verwaltungsausschuss; sowie der Aufsichtsausschuss;. Die Mitglieder dieser üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus 24 Mitgliedern, davon 16 aus dem Kreis der Sächsischen Landesapothekerkammer und acht aus dem der Landesapothekerkammer Thüringen.Aufgaben der Vertreterversammlung
Der Vertreterversammlung obliegen die grundsätzlichen Angelegenheiten des Versorgungswerkes, insbesondere
- der Erlass; der Satzung und deren Änderungen,
- die Wahl und die Abberufung der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses,
- die Entgegennahme des Lageberichts und die Feststellung des Jahresabschlusses,
- die Entlastung der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses,
- die Anpassungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Feststellung des Rentenbemessungsfaktors,
- die Beschlußfassung,
- die Regelung des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung,
- die Aufstellung von Satzungsrichtlinien für den Abschluß von Überleitungsvereinbarungen mit anderen Vorsorgeeinrichtungen
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sowie aus drei weiteren Mitgliedern der Vertreterversammlung. Drei Mitglieder sollen dem sächsischen und zwei aus dem thüringischen Kammerbereich angehören .
- Mitglieder
- Giese, Dr. Reinhard
- Hückel, Tobias
- Knoll, Hans - Vorsitzender -
- Schellin, Dr. Siegfried - stellv. Vorsitzender -
- Schilling, Dr. Brigitte
- Stellvertreter
- Wittig, Dr. Helmut
- Klut, Dr. Ina-Maria
- Herold, Dr. Holger
- Schreiber, Ronald
- Pause, Uwe
Aufgaben des Verwaltungsausschusses
Der Verwaltungsausschuß führt die Geschäfte des Versorgungswerkes, soweit sie nicht durch die Satzung anderen Organen übertragen sind.
Er kann einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige beiziehen.
Der Verwaltungsausschuß hat insbesondere die Aufgabe
- den Lagebericht und den Jahresabschluss aufzustellen,
- den vom Aufsichtsausschuss; bestimmten Abschlussprüfer mit der Abschlussprüfung zu beauftragen,
- den Lagebericht, den Jahresabschluss und den Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsausschuss vorzulegen,
- die Sitzungen der Vertreterversammlung vorzubereiten,
- die Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Aufsichtsausschusses durchzuführen,
- den Abschluss von Überleitungsvereinbarungen mit anderen Versorgungseinrichtungen zu beschließen,
- Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen aufzustellen.
Aufsichtsausschuss
Der Aufsichtsausschuß besteht aus fünf Mitgliedern der Vertreterversammlung. Drei Mitglieder sollen dem sächsischen und zwei dem thüringischen Kammerbereich angehören (§ 10 der Satzung).- Mitglieder
- Klaus, Karsten - stellv. Vorsitzender -
- Schilling, Dr. Ekkehart
- Schmidt, Friedemann
- Scharf, Dr. Eberhard
- Tischer, Otto - Vorsitzender -
- Stellvertreter
- Wendler, Christiane
- Finger, Stefan
- Roth, Andre
- Karow, Michael
- Brandt, Harald
Aufgaben des Aufsichtsausschusses
- die Überwachung der Geschäftstätigkeit,
- die Bestimmung des Abschlussprüfers,
- die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
- die Genehmigung von Erwerb, Veräußerung und Bebauung von Grundstücken
Aufsichtsbehörden
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit obliegt die Versicherungsaufsicht.
Die sächsischen Aufsichtsbehörden führen die Aufsicht im Benehmen mit den zuständigen Ministerien des Freistaates Thüringen und informieren diese über wichtige aufsichtsrechtliche Vorgänge und Maßnahmen. In Satzungsangelegenheiten ist darüber hinaus deren Einvernehmen erforderlich