Die neue Chemikalienverbotsverordnung vom 20. Januar 2017 hat für alle bisher auf diesem Gebiet Sachkundigen die Pflicht zur Fortbildung eingeführt. Sachkundig durch Ausbildungsabschluss sind bis zum 30. Juni 2019 alle Mitarbeiter des pharmazeutischen Personals. Wollen diese Personen ihre Sachkunde aufrechterhalten, müssen sie nach jeweils sechs Jahren eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besuchen. Eine solche Fortbildung bieten wir an.
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