Diese extrem wichtige Fragestellung ist sowohl für die Plausibilitätsprüfung als auch für die sich anschließende Herstellung der Creme essentiell. Liegt der Arzneistoff suspendiert vor, ist er reaktionsträge und therapeutisch sinnvolle Wirkstoff-Kombinationen sind dann z. B. trotz ungünstigen pH-Bedingungen mit reduzierter Aufbrauchsfrist verkehrsfähig.
Ganz anders verhält es sich bei Lösungssystemen. Der molekular vorliegende Arzneistoff tritt in Wechselwirkung mit anderen Bestandteilen der Creme. Sinnvolle stabile Alternativen sind dem Arzt vorzuschlagen. Auch die Herstellungsanweisung muss unterschiedlich gestaltet werden: Bei Suspensionszubereitungen ist ein geeignetes Anreibemedium oder Rezepturkonzentrat zu wählen. Doch welches passt zur Verordnung? Bei bestimmten Wirkstoffen, die sich anschließend in der Grundlage lösen, muss ebenfalls „angerieben“ werden; bei anderen reicht lediglich das Aufstreuen auf die vorgelegte Creme. Es gibt auch Rezepturkonzentrate, die den Arzneistoff in gelöster Form enthalten. Zu beachten ist, dass viele Rezepturen aufgrund ihrer Reaktionsbereitschaft stabilisierende Zusätze wie Puffer, pH-Korrigentien oder Antioxidantien benötigen. Doch welche passen zur Verordnung? All diese Fragen werden anhand praxisrelevanter Beispiele beantwortet.
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