Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen + Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (6 Monate bis 4 Jahre) 18.09.2023
Bestellung in der Apotheke für die 39. KW 2023 (25. bis 29. September 2023)
Zulassung von Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 µg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (rotbraune Kappe)
Bestellung der Apotheke beim pharmazeutischen Großhandel
Auslieferung der COVID-19-Impfstoffe durch den pharmazeutischen Großhandel in der 39. KW (25. bis 29. September 2023)
Aktualisierte Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Leistungen in der Apotheke im Zusammenhang mit COVID-19 mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung
Bestellung in der Apotheke für die 39. KW 2023 (25. bis 29. September 2023)
Am Dienstag, den 19. September 2023, bis spätestens 18.00 Uhr, müssen die Apotheken die COVID-19-Impfstoffe für die Woche vom 25. bis 29. September 2023 (39. KW) bestellen.
Erstmalig wird der COVID-19-Impfstoff Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion für die 39. KW bestellbar sein.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über diesen neuen Impfstoff.
Zulassung von Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 µg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (rotbraune Kappe)
Die Firma BioNTech hat die Zulassung der Europäischen Kommission für den variantenangepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 µg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion erhalten.
Zu diesem Impfstoff liegen die folgenden Informationen vor:
- Die Dosis für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren entspricht 3 µg Raxtozinameran.
- Für die Grundimmunisierung werden drei Impfdosen empfohlen – die ersten beiden Dosen mit einem Abstand von 3 Wochen, die dritte Dosis 8 Wochen nach der zweiten Dosis.
- Bei bereits bestehender Grundimmunisierung oder nach COVID-19-Infektion wird eine Impfdosis frühestens 3 Monate nach der letzten Impfung empfohlen.
- Der Impfstoff muss ultratiefgekühlt werden.
- Das ungeöffnete Vial kann nach dem Auftauen 10 Wochen bei 2 °C - 8 °C gelagert werden.
- 1 Vial enthält 10 Impfdosen.
- 1 Vial ist vor der Anwendung mit 2,2 ml NaCl 0,9% zu rekonstituieren.
- Die gebrauchsfertige Lösung enthält insgesamt 2,6 ml Lösung.
- Für jede Impfung sind 0,2 ml Lösung aufzuziehen.
Vialbeschriftung des Impfstoffes
Formulierung |
Vialbeschriftung |
Comirnaty® Omicron XBB.1.5 Kinder |
COMIRNATY 3 mcg Omicron XBB.1.5 |
Verordnung Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (6 Monate bis 4 Jahre) durch den Arzt bzw. die Ärztin
Bei der Verordnung ist zu beachten, dass der Impfstoff eindeutig bezeichnet wird, um ihn von den anderen Impfstoffen von BioNTech unterscheiden zu können.
Beispiel für eine ärztliche Verordnung
Formular Muster 16 bzw. blaues Privatrezept (DIN A6 quer) Comirnaty® Omicron XBB.1.5 3 µg/Dosis 20 Dosen |
Bestellung des Impfstoffes Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (6 Monate bis 4 Jahre) beim Großhandel
Für die Bestellung von Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (6 Monate bis 4 Jahre) sind entsprechende Pharmazentralnummern in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken verfügbar.
Pharmazentralnummer für Bestellungen von Vertrags-, Privat- und Betriebsarztpraxen und Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern |
||
Impfstoff |
PZN des Bundes |
Menge |
Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder |
18910317 COMIRNATY 3 XBB BUND |
1 Vial |
Pharmazentralnummer für Bestellungen von Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst |
||
Impfstoff |
PZN des Bundes |
Menge |
Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder |
18910323 COMIRNATY 3 XBB OEGD |
1 Vial |
Bei der Bestellung ist zu beachten, dass 1 Vial insgesamt 10 Impfdosen enthält.
Für die Verimpfung in der Apotheke kann der Impfstoff nicht bestellt werden, da Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nur bei Personen berechtigt sind, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtzeitig vor Auslieferung des Impfstoffs in der 39. KW (25. bis 29. September 2023) wird die erforderliche SOP zum Umgang mit Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (6 Monate bis 4 Jahre) zur Verfügung gestellt. Im Formblatt zur Begleitdokumentation sowie in den Informationen zum Impfzubehör (s. SLAK-Rundbrief 263/2023 vom 13. September 2023) ist dieser Impfstoff bereits aufgenommen.
Somit stehen folgende COVID-19-Impfstoffe für öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat- und Betriebsarztpraxen und Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern sowie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Bestellung zur Verfügung:
- Comirnaty® Original/Omicron BA.1 (15/15 µg)/Dosis
- Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 (15/15 µg)/Dosis
- Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 für Kinder (5 bis 11 Jahre) (5/5 µg)/Dosis1
- Comirnaty® 10 µg/Dosis für Kinder (5 bis 11 Jahre)1
- Comirnaty® Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 µg/Dosis1
- Comirnaty® Omicron XBB.1.5 30 µg/Dosis
- Comirnaty® Omicron XBB.1.5 Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 μg/Dosis1
- Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml
- Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 µg/50 µg)/ml
- JCOVDEN®
- COVID-19 Vaccine Valneva
- VidPrevtyn® Beta von Sanofi
[1] Apothekerinnen und Apotheker dürfen gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 bzw. § 20c Absatz 1 Satz 1 IfSG ausschließlich Personen ab 12 Jahren impfen.
Die Leistungserbringer werden gebeten, jeweils nur den tatsächlichen Bedarf für die Folgewoche zu bestellen und darüber hinaus eine Bevorratung zu vermeiden. Konkrete Höchstbestellmengen für die COVID-19-Impfstoffe sind vom BMG im Moment nicht festgelegt worden.
Bestellung der Apotheke beim pharmazeutischen Großhandel
Die Apotheke bestellt die vom Arzt bzw. der Ärztin verordnete bzw. für die Impfungen in der Apotheke benötigte Anzahl der Dosen als ganze Vials für die Woche vom 25. bis 29. September 2023 (39. KW) bis spätestens Dienstag, 19. September 2023, regulär bis 18.00 Uhr, beim pharmazeutischen Großhandel. Jede Bestellung eines Leistungserbringers erfordert einen separaten Bestellauftrag.
Auslieferung der COVID-19-Impfstoffe durch den pharmazeutischen Großhandel in der 39. KW (25. bis 29. September 2023)
Der pharmazeutische Großhandel liefert die bestellten Impfstoffe regelhaft in der darauffolgenden Woche ab Montag, den 25. September 2023, aus.
Aktualisierte Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Leistungen in der Apotheke im Zusammenhang mit COVID-19 mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung
Den aktualisierten Abrechnungsleitfaden für die Abrechnung von Leistungen in der Apotheke im Zusammenhang mit COVID-19 mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung finden Sie unter www.abda.de.
Hinweis: Mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung wird nur noch die COVID-19-Impfstoffversorgung abgerechnet.