Corona-Information Nr. 332 13.01.2023
Anspruch auf Bürgertestung zur Beendigung der Isolation gestrichen
Heute ist die Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Als einzige Änderung wird der Anspruch auf Bürgertestungen für Personen, die nach einer nachgewiesenen Infektion den Test für die Beendigung der Isolation benötigen, gestrichen. Begründet wird dies damit, dass die Bundesländer zum Teil die Isolationspflichten bereits aufgehoben haben und dass in den übrigen Fällen die Isolationspflicht nach Zeitablauf endet. Testungen seien daher nicht mehr erforderlich.
Die Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.