Corona-Information Nr. 292 09.06.2022
Vergütung für die Versorgung mit antiviral anzuwendenden Arzneimitteln gegen COVID-19
Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Vergütung für die Versorgung mit antiviral anzuwendenden Arzneimitteln gegen COVID-19
Mit der Dritten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurden die Vergütungsvorschriften für die Abgabe antiviraler Arzneimittel befristet. Diese treten am 1. Oktober 2022 außer Kraft (§ 9 Abs. 3). Entsprechende Abrechnungen für die Monate August und September müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen (§ 4 Abs. 6).
Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Die STIKO hat am 24. Mai 2022 ihre Empfehlungen zum Umgang mit Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, überarbeitet.
Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nicht ausreicht, um eine spätere COVID-19-Erkrankung zu verhindern. Ein solider Schutz vor einer schweren Erkrankung kann, nach Empfehlung der STIKO, nur durch eine 3-malige Impfung oder durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden. Zwischen den Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen.
Die 20. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung ist bei der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken zu berücksichtigen. Die SOP Beurteilung der Eignung des Patienten in Bezug auf die COVID-19-Schutzimpfung gemäß STIKO-Empfehlung wurde entsprechend aktualisiert. Sie finden diese unter www.abda.de unter Themen → Versorgungsfragen → „Informationen zum Coronavirus“.