Die Ausbildung lässt sich in zwei wesentliche Abschnitte gliedern: Die ersten beiden Jahre besucht man eine Berufsfachschule für PTA, wo vor allem theoretische Inhalte vermittelt werden. Es schließt sich ein halbjähriges Apothekenpraktikum an, in dem die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten im Berufsalltag Anwendung finden.
Sie wollen mehr über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Besonderheiten der PTA-Ausbildung erfahren? Dann sind Sie auf diesen Seiten genau richtig! Auch Apotheken, die angehende PTA praktisch ausbilden möchten, werden hier garantiert fündig.
Wer Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in werden möchte, sollte mindestens einen Realschul- oder gleichwertigen Bildungsabschluss vorweisen können. Daneben sind gute Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern von Vorteil. Wenn Sie sich außerdem für Gesundheitsthemen interessieren, Menschen helfen wollen und organisatorisches Geschick besitzen, dann ist die PTA-Ausbildung für Sie genau richtig! Angehende PTA sollten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Empathie mitbringen und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten besitzen. Bei der Herstellung von Rezepturen oder der Arbeit im Labor ist zudem manuelle Geschicklichkeit gefragt.
Die PTA-Ausbildung dauert üblicherweise 2,5 Jahre in Vollzeit. Die ersten beiden Jahre der schulischen Ausbildung absolviert man an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für PTA. Neben den theoretisch vermittelten Kenntnissen beinhaltet die schulische Ausbildung auch viele praktische Elemente, z. B. Laborpraktika. Innerhalb dieser Zeit ist in den Ferien ein 160-stündiges Orientierungspraktikum in einer Apotheke abzuleisten, um frühzeitig den Apothekenalltag und die dortigen Arbeitsabläufe kennenzulernen. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs gehört in den schulischen Teil der Ausbildung. Die Zeit an der Berufsfachschule endet mit dem 1. Abschnitt der staatlichen Prüfung. Diese umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und sogar einen praktischen Teil:
Schriftlicher Prüfungsteil: Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung; Allgemeine und pharmazeutische Chemie; Galenik; Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka
Mündlicher Prüfungsteil: Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde; Grundlagen des Gesundheitswesens, Pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde; Medizinproduktekunde
Praktischer Prüfungsteil: Chemisch-pharmazeutische Übungen; Übungen zur Drogenkunde; Galenische Übungen
Nach dem ersten Prüfungsabschnitt folgt der halbjährige praktische Teil der Ausbildung in der Apotheke. Daran schließt sich eine mündliche Prüfung an, die sich auf das Fach „Apothekenpraxis“, inkl. Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien, erstreckt. Nähere Infos hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik „Praktikum in der Apotheke“.
Das Bestehen beider Prüfungsabschnitte ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“ zu erlangen. Denn der Beruf gehört zu den reglementierten Berufen und darf in Deutschland nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden.
NEU: Gestreckte PTA-Ausbildung (GePTA)
Seit dem Schuljahr 2023/2024 kann die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-technischen Assistentin/Assistenten in Sachsen auch auf 3,5 Jahre gestreckt absolviert werden. Die reguläre schulische Ausbildung dauert dann 3 statt 2 Jahre. Die Beschulung findet an drei Wochentagen pro Woche statt. Dadurch erhalten angehende PTA die Möglichkeit, an den unterrichtsfreien Tagen nebenbei Geld zu verdienen – idealerweise in einer Apotheke. Die sich anschließende praktische Ausbildung in der Apotheke kann in einem halben Jahr (wie in der Vollzeitausbildung) oder ebenfalls gestreckt (bspw. auf 9 Monate) absolviert werden.
Wichtig ist, dass auch während der gestreckten schulischen Ausbildung das 160-stündige Apothekenpraktikum zu absolvieren und von der Apotheke zu bescheinigen ist. Der 1. Prüfungsabschnitt findet nach Ablauf der gestreckten schulischen Ausbildung statt. Erst, wenn dieser erfolgreich bestanden wurde, darf die praktische Ausbildung in der Apotheke begonnen werden.
Die gestreckte schulische PTA-Ausbildung kann bei ausreichender Anzahl an Bewerbern auch im Schuljahr 2024/2025 an allen drei sächsischen Beruflichen Schulzentren (BSZ) in Chemnitz, Dresden und Leipzig eingerichtet werden. Die Bewerbung dafür ist vom Schüler selbst (nicht von der Apotheke!) an das jeweilige BSZ zu richten. Bei den Schulen in freier Trägerschaft ist selbständig zu erfragen, ob das Einrichten einer Teilzeitklasse ermöglicht werden kann.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Apotheken beachten beim Abschluss der Arbeitsverträge bitte Folgendes:
Die Laufzeit der mit den Auszubildenden zu schließenden befristeten Arbeitsverträge kann nur bis zum Beginn der praktischen Ausbildung (hier: 3 Jahre) dauern, weil ab diesem Zeitpunkt ein Ausbildungsvertrag („Ausbildungsvertrag für PTA-Anwärter“) mit anderen Konditionen (Vergütung/Arbeitsaufgaben) geschlossen werden muss.
Es sollte auch festgehalten werden, dass der befristete Arbeitsvertrag bei Abbruch der PTA-Ausbildung beendet bzw. angepasst wird.
In den Arbeitsverträgen sollten die Arbeitnehmer als „PTA in Ausbildung gemäß § 1a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ApBetrO“ geführt werden. Die Vergütung während der Laufzeit der befristeten Arbeitsverträge muss wenigstens nach Mindestlohn erfolgen.
Die Arbeitsaufgaben sollten das Kennenlernen der Arbeitsabläufe im Apothekenbetrieb umfassen. Der Einsatz hat entsprechend dem Stand der Ausbildung und Kenntnisse zu erfolgen.
Wer eine Ausbildung zur/zum PTA absolvieren möchte, richtet seine Bewerbung direkt an die jeweilige PTA-Berufsfachschule. In Sachsen bieten drei staatliche und vier private Schulen die PTA-Ausbildung an. Und das Beste: die Ausbildung ist an allen Standorten komplett schulgeldfrei möglich.
Eine Übersicht der PTA-Berufsfachschulen finden Sie hier.
Während der halbjährigen praktischen Ausbildung können die in der Berufsfachschule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten direkt im Apothekenalltag angewendet werden. Dabei lernen die angehenden PTA nicht nur, wie man ärztliche Verordnungen korrekt beliefert, sondern auch, wie man Kunden zur richtigen Einnahme, Anwendung und Lagerung ihrer Arzneimittel und Medizinprodukte adäquat berät. Daneben spielen die Prüfung von Ausgangsstoffen im Labor sowie die Herstellung patientenindividueller Rezepturen eine Rolle im Arbeitsalltag der PTA. Und weil für den Apothekenbetrieb viele verschiedene Rechtsvorschriften existieren und für die tägliche Arbeit von Bedeutung sind, bekommen die Auszubildenden auch diese gezielt vermittelt.
Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist ein „Tagebuch“ über die praktische Ausbildung in der Apotheke anzufertigen. Darin sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten, insbesondere zur Abgabe einschließlich Information und Beratung, anzufertigen.
Noch auf der Suche nach einer Praktikumsapotheke, deren Team ihr geballtes Fachwissen mit Ihnen teilt und Sie bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet? Dann schauen Sie doch mal auf unserem Stellenmarkt vorbei. Hier können Sie sowohl Praktikumsangebote in der Nähe finden als auch eigene Stellengesuche aufgeben.
Für ausbildende Apotheken
Gemäß dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen PTA-Reformgesetz, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die Näheres für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA regelt. Nähere Informationen zur Richtline, einen Musterausbildungsplan sowie eine Vielzahl hilfreicher Arbeitsbögen, welche den Auszubildenden ermöglichen, sich vertiefend mit verschiedenen Ausbildungsinhalten zu beschäftigen, finden Sie hier.
In § 18 des PTA-Berufsgesetzes ist festgelegt, dass zwischen der ausbildenden Apotheke und dem PTA-Praktikanten ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Es werden darüber hinaus inhaltliche Vorgaben gemacht. Arbeitsrechtliche Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Apothekengewerkschaft ADEXA.
In Vorbereitung der praktischen PTA-Ausbildung hat die Bundesapothekerkammer ein Schulungsvideo zum Thema „Praktische PTA-Ausbildung: Praxisanleitung und weitere wichtige Neuerungen im Rahmen des PTA-Reformgesetzes“ erstellt.
Über die halbjährige praktische Ausbildung in der Apotheke ist vom Apothekenleiter eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Gleiches gilt für das 160-stündige Apothekenpraktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung.
Sie würden gern angehende PTA auf dem Weg zum erfolgreichen Berufsabschluss begleiten, ihre Freude an der Arbeit in der Apotheke weitergeben und den Übergang zwischen Theorie und Praxis mitgestalten? Dann geben Sie doch eine Anzeige im Stellenmarkt der SLAK auf.