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Wahl 2023

 



2023 ist Wahljahr!

 

 

 

 





 


 

Zeitplan

10. April 2023 – 8. Mai 2023

Briefwahl

11. Mai 2023

Feststellung des Wahlergebnisses

1. Juli 2023

Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung



 

 

Dritte Bekanntmachung

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. März 2023 die Wahlvorschläge geprüft und über deren Zulassung zur Wahl entschieden (§ 10 Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (WahlO) vom 4. Mai 2022 (Pharm. Ztg. 167 (2022) Nr. 19 S. 74-77)).

Folgende Bewerberinnen und Bewerber stellen sich zur Wahl in die Kammerversammlung:

Wahlkreis 1 – Kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau

Feustel, Katrin

Groß, Reinhard Dr.

Hänel, Daniela

Hildebrandt, Oliver

Jahns, Karl-Peter

Kautz, Heike

Kuzmenka, Dima Dr.

Mädler, Daniel

Michael, Sebastian Dr.

Münch, Uta

Penzis, Robert Dr.

Prasser, Rico

Rost, Kristin

Spenke, Torsten

Uhlig, Andreas

Wickert, Anja

Zinner, Juliane

 

Wahlkreis 2 – Kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Allisat, Brit

Dietze, Lutz

Dietze, Virginie

Dittrich, Thomas

Donner, Göran

Donner, Susanne

Fenger, Eckard

Grund, Maximilian

Hoffmann, Maret

Janze, Sylvia

Katterbe, Katja

Kozak, Rick

Lobeda, Sven

Maywald, Dorothee Dr.

Mühmel, Konrad

Neumann, Heiko

Richter, Philipp

Schleicher, Birgit

Tietz, Richard Steffen

Torke, Stephan

Trepmann, Doris

Walter, Anne

Wetzig, Morris

 

Wahlkreis 3 – Kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen

Herold, Holger Dr.

Herre, Pirkko-Maria

Hofmann, Vanessa Melanie

Kalio, Susanne

Kruschwitz, Michael

Lautenbach, Stephanie

Pöse, Jonas

Quick, Carsten

Schmidt, Franziska

Sehmisch, Claudia

Senf, Heike

Truckenbrod, Clemens

Wegener, Matthias Dr.

Witzel, Kornelia

 

Wahlkreis 4 – Krankenhausapotheken, Wissenschaft, Industrie oder Verwaltungen

Bach, Friederike Dr.

Bergmann-Keup, Anja

Fedders, Maike Dr.

Friedrich, Antje

Gebauer, Anna

Jacob, Claudia

Knoth, Holger Dr.

Remane, Yvonne Dr.

Rodewald, Steffen Dr.

Wünsch, Lars

Zosel, Carolin

 

Die Stimmzettel sind nach den Vorgaben in § 11 Abs. 2 WahlO aufgestellt worden und werden fristgerecht mit den weiteren Wahlunterlagen nach § 12 Abs. 1 und 2 WahlO versandt. Wahlberechtigte, die die Wahlunterlagen nicht erhalten, können diese bis zum Ende der Wahlzeit beim Wahlleiter anfordern (§ 12 Abs. 3 WahlO; Wahlbüro, Sächsische Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden, Tel. 0351/2 63 93-209, Fax 0351/2 63 93-500).

Die Wahlzeit endet am 8. Mai 2023, 24.00 Uhr (vgl. Zweite Wahlbekanntmachung in der Pharmazeutischen Zeitung 3/2023, S. 74 sowie im Informationsblatt SLAK 1/2023, S. 7f). Die Frist zur Stimmabgabe ist gewahrt, wenn der Brief ausweislich des Poststempels am letzten Tag der Ausübung des Wahlrechts zur Beförderung gegeben worden ist oder bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro eingegangen ist (§ 13 Abs. 4 WahlO).

Beachten Sie bitte die Erläuterungen zur formgerechten Stimmabgabe. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder für die Kammerversammlung in seinem Wahlkreis zu wählen sind (§ 13 Abs. 1 WahlO). Je Wahlvorschlag kann er jedoch nur eine Stimme abgeben (§ 13 Abs. 2 Satz 2 WahlO).

 

Dr. Eckard Schleiermacher, Wahlleiter



 

Neuigkeiten

  • mehr

    Corona-Information Nr. 340

    Kein Anspruch auf Ausstellung eines Genesenenzertifikates ab 1. März 2023
    Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung bei Testungen / Aktualisierung der Handlungshilfe Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Apotheken sowie Arbeitshilfen

    06.03.2023

  • mehr

    Corona-Information Nr. 339

    Beendigung des Inverkehrbringens von Lagevrio®

    27.02.2023





Lieferengpässe

Lieferengpässe

Deine Medikamente sehen in letzter Zeit anders aus als gewohnt? Das liegt an den weiterhin akuten Lieferengpässen. Viele Medikamente sind zwar vorrätig, nur eben nicht in allen Wirkstärken, Packungsgrößen oder von allen Herstellern. Das Apothekenpersonal ist froh, wenn es dir einen gleichwertigen Ersatz geben darf und arbeitet im Hintergrund weiter daran, die derzeit knappen Medikamente zu besorgen. Damit die Apotheken sie vorrätig haben, wenn du sie dringend brauchst. Bitte habe Verständnis dafür, dass das in der Apotheke manchmal ein paar Minuten dauert.

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Tipp - Zuzahlung Medikamente

 

Steigende Preise in allen Lebensbereichen. Aktuell lohnt es sich mehr denn je, regelmäßig einen Blick auf die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel zu werfen. Diese wird alle zwei Wochen – zu Anfang und Mitte des Monats – aktualisiert. Der Grund: Arzneimittelherstellern ist es möglich, zweimal im Monat ihre Preise zu ändern. Auch die sogenannten Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Ob du zu deinem verordneten Medikament etwas dazuzahlen musst, kannst du jederzeit auf der aktuellen Liste des Verbraucherportals APONET nachsehen. Aber die Apothekenteams helfen dir wie immer sehr gern dabei!

Quelle:
https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente

 

Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
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