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2023 ist Wahljahr!
Zeitplan
10. April 2023 – 8. Mai 2023
Briefwahl
11. Mai 2023
Feststellung des Wahlergebnisses
1. Juli 2023
Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung
Dritte Bekanntmachung
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. März 2023 die Wahlvorschläge geprüft und über deren Zulassung zur Wahl entschieden (§ 10 Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (WahlO) vom 4. Mai 2022 (Pharm. Ztg. 167 (2022) Nr. 19 S. 74-77)).
Folgende Bewerberinnen und Bewerber stellen sich zur Wahl in die Kammerversammlung:
Wahlkreis 1 – Kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau
Feustel, Katrin
Groß, Reinhard Dr.
Hänel, Daniela
Hildebrandt, Oliver
Jahns, Karl-Peter
Kautz, Heike
Kuzmenka, Dima Dr.
Mädler, Daniel
Michael, Sebastian Dr.
Münch, Uta
Penzis, Robert Dr.
Prasser, Rico
Rost, Kristin
Spenke, Torsten
Uhlig, Andreas
Wickert, Anja
Zinner, Juliane
Wahlkreis 2 – Kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Allisat, Brit
Dietze, Lutz
Dietze, Virginie
Dittrich, Thomas
Donner, Göran
Donner, Susanne
Fenger, Eckard
Grund, Maximilian
Hoffmann, Maret
Janze, Sylvia
Katterbe, Katja
Kozak, Rick
Lobeda, Sven
Maywald, Dorothee Dr.
Mühmel, Konrad
Neumann, Heiko
Richter, Philipp
Schleicher, Birgit
Tietz, Richard Steffen
Torke, Stephan
Trepmann, Doris
Walter, Anne
Wetzig, Morris
Wahlkreis 3 – Kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Herold, Holger Dr.
Herre, Pirkko-Maria
Hofmann, Vanessa Melanie
Kalio, Susanne
Kruschwitz, Michael
Lautenbach, Stephanie
Pöse, Jonas
Quick, Carsten
Schmidt, Franziska
Sehmisch, Claudia
Senf, Heike
Truckenbrod, Clemens
Wegener, Matthias Dr.
Witzel, Kornelia
Wahlkreis 4 – Krankenhausapotheken, Wissenschaft, Industrie oder Verwaltungen
Bach, Friederike Dr.
Bergmann-Keup, Anja
Fedders, Maike Dr.
Friedrich, Antje
Gebauer, Anna
Jacob, Claudia
Knoth, Holger Dr.
Remane, Yvonne Dr.
Rodewald, Steffen Dr.
Wünsch, Lars
Zosel, Carolin
Die Stimmzettel sind nach den Vorgaben in § 11 Abs. 2 WahlO aufgestellt worden und werden fristgerecht mit den weiteren Wahlunterlagen nach § 12 Abs. 1 und 2 WahlO versandt. Wahlberechtigte, die die Wahlunterlagen nicht erhalten, können diese bis zum Ende der Wahlzeit beim Wahlleiter anfordern (§ 12 Abs. 3 WahlO; Wahlbüro, Sächsische Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden, Tel. 0351/2 63 93-209, Fax 0351/2 63 93-500).
Die Wahlzeit endet am 8. Mai 2023, 24.00 Uhr (vgl. Zweite Wahlbekanntmachung in der Pharmazeutischen Zeitung 3/2023, S. 74 sowie im Informationsblatt SLAK 1/2023, S. 7f). Die Frist zur Stimmabgabe ist gewahrt, wenn der Brief ausweislich des Poststempels am letzten Tag der Ausübung des Wahlrechts zur Beförderung gegeben worden ist oder bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro eingegangen ist (§ 13 Abs. 4 WahlO).
Beachten Sie bitte die Erläuterungen zur formgerechten Stimmabgabe. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder für die Kammerversammlung in seinem Wahlkreis zu wählen sind (§ 13 Abs. 1 WahlO). Je Wahlvorschlag kann er jedoch nur eine Stimme abgeben (§ 13 Abs. 2 Satz 2 WahlO).
Dr. Eckard Schleiermacher, Wahlleiter
Lieferengpässe

Deine Medikamente sehen in letzter Zeit anders aus als gewohnt? Das liegt an den weiterhin akuten Lieferengpässen. Viele Medikamente sind zwar vorrätig, nur eben nicht in allen Wirkstärken, Packungsgrößen oder von allen Herstellern. Das Apothekenpersonal ist froh, wenn es dir einen gleichwertigen Ersatz geben darf und arbeitet im Hintergrund weiter daran, die derzeit knappen Medikamente zu besorgen. Damit die Apotheken sie vorrätig haben, wenn du sie dringend brauchst. Bitte habe Verständnis dafür, dass das in der Apotheke manchmal ein paar Minuten dauert.
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Steigende Preise in allen Lebensbereichen. Aktuell lohnt es sich mehr denn je, regelmäßig einen Blick auf die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel zu werfen. Diese wird alle zwei Wochen – zu Anfang und Mitte des Monats – aktualisiert. Der Grund: Arzneimittelherstellern ist es möglich, zweimal im Monat ihre Preise zu ändern. Auch die sogenannten Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Ob du zu deinem verordneten Medikament etwas dazuzahlen musst, kannst du jederzeit auf der aktuellen Liste des Verbraucherportals APONET nachsehen. Aber die Apothekenteams helfen dir wie immer sehr gern dabei!
Quelle:
https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente
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