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Datenschutzvorfall im Antragsportal der D-Trust GmbH

Update: Datenschutzvorfall 13. Januar 2025 – Pressemitteilung D-Trust

Am 23.1.2025 hat die D-Trust ein Schreiben des Chaos Computer Clubs erreicht, in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten der D-Trust einem “anonymen Sicherheitsforscher” (sic!) zuschreibt. Dieser hat demnach Anfang Januar unzulässigerweise in mehreren Sitzungen Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet (siehe unten).

Laut Aussage des „Sicherheitsforschers“ seien die ausgelesenen Daten im Nachgang gelöscht worden, so dass den Betroffenen kein weiterer Schaden entstehe. Die in dem Schreiben gemachten Aussagen werden aktuell ausgewertet. In diesem Zusammenhang arbeitet die D-Trust weiterhin eng mit den involvierten Sicherheitsbehörden und externen Sicherheitsexperten zusammen. 


Die Sächsische Landesapothekerkammer hat u. a. mit der D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei - Rahmenverträge über die Herausgabe von Heilberufsausweisen und Security Module Card Typ B an ihre Mitglieder bzw. für deren Apotheken geschlossen. Die Mitglieder können auf dieser Grundlage Endnutzerverträge zur Überlassung und Nutzung der genannten Karten mit D-Trust schließen. Beide Karten sind notwendig, um die Telematikinfrastruktur nutzen und auf die Daten der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können.

Die D-Trust GmbH teilte uns am 17. Januar 2025 mit, dass sie Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden sei. Sie informierte dazu wie folgt: "Der Angriff wurde am 13.01.2025 festgestellt. Dabei sind auch möglicherweise personenbezogene Daten von 125 Antragstellern entwendet worden. Da in diesem Zusammenhang mit Ihrer Organisation eine Auftragsverarbeitung der Daten stattfindet, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kunden in diesem Zusammenhang zu informieren sind. Nach Aufdecken des Angriffs hat die D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Nach bisherigem Stand der Auswertung handelt es sich bei den personenbezogenen Daten um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, ggfls. Adressdaten sowie ggfls. Nummer des Ausweisdokuments. Es wurden keine Zugänge (Login, Passwortdaten) oder auch Zahlungsinformationen abgerufen. Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Die Karten können weiter wie gewohnt genutzt werden. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Vorfall gezielt auf eine Störung des Geschäftsbetriebs der D-Trust GmbH ausgerichtet war. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass die möglicherweise entwendeten Daten auch zu Betrugsversuchen genutzt werden. Als Datenschutzbeauftrage der D-Trust ist Frau Uta Roßberg bestellt. Bitte richten Sie Ihre weiteren Rückfragen an die E-Mail-Adresse datenschutz@d-trust.net."

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website der D-Trust. Derzeit wird noch geklärt, welche Produkte und Personen konkret betroffen sind.

 

Bundestagswahl: ABDA-Initiative 'What´s Apo' gestartet

Bürgerinnen und Bürger können auf der Webseite www.whatisapo.de ab sofort nachschauen, mit welchen Ideen für eine bessere Gesundheitsversorgung die Kandidierenden in ihrem Wahlkreis ins Rennen zur anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gehen. Die Initiative „What’s Apo – Status Gesundheitspolitik“ der ABDA bittet dazu rund 1.500 Kandidierende für den nächsten Deutschen Bundestag, ein kurzes Handy-Video aufzunehmen oder ein schriftliches Statement abzugeben. In ihren Statements sollen die Kandidatinnen und Kandidaten aus den 299 Wahlkreisen kurz und knapp erklären, wie sie die angespannte gesundheitspolitische Lage verbessern wollen.

Wählerinnen und Wähler – also auch Sie – können auf einer Deutschlandkarte auf www.whatisapo.de in ihrem eigenen Wahlkreis nachschauen, welcher Politiker oder welche Politikerin sich schon geäußert hat – und vor allem wie. Außerdem bietet die Internetseite zahlreiche Informationen und leichtverständliche Erklärtexte zur aktuellen Situation der Apotheken. Flankiert wird die gesamte Aktion über die Social-Media-Kanäle der ABDA, wie beispielsweise Facebook, Instagram und LinkedIn – dort werden auch ausgewählte Statements der Politikerinnen und Politiker verfügbar sein.

Die Kandidierenden können zudem ihre Social-Media-Kanäle nutzen oder die Kanäle der Apothekerschaft verlinken und so ihre Wählerinnen und Wähler auf aktuelle Themen in der Arzneimittelversorgung hinweisen. Auch die ABDA wird ihre eigenen Social-Media-Kanäle intensiv nutzen, um die Statements der Politikerinnen und Politiker zu verbreiten. Gern können Sie diese Initiative auch über Ihre Kanäle unterstützen.

 

What´s Apo_1

 

Ablaufende Rezeptsammelstellen in Sachsen im Jahr 2025

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der bestehenden Genehmigung bzw. bei Erstantrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des beantragten Betriebs der Rezeptsammelstelle bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Auf die Bearbeitung verspätet eingegangener Anträge besteht kein Rechtsanspruch. Bitte geben Sie uns auch Bescheid, sollten Sie eine bestehende Genehmigung nicht mehr verlängern (E-Mail an sekretariat@slak.de).

 

 

Paracetamol-Challenge

Paracetamol-Challenge

 

Achtung, ein sehr gefährlicher Social-Media-Trend: Auf TikTok kursiert derzeit die sogenannte "Paracetamol-Challenge", bei der Jugendliche dazu animiert werden, hohe Dosen des Schmerzmittels einzunehmen. Eine Überdosierung von Paracetamol kann allerdings zu schwerwiegenden Leberschäden führen und im schlimmsten Fall tödlich enden. Bereits ab einer Einnahme von 10 bis 12 Gramm – das entspricht etwa 20 bis 24 Tabletten à 500 Milligramm – kann es kritisch werden. Die Symptome einer Vergiftung wie Übelkeit oder Bauchschmerzen sind anfangs unspezifisch und treten oft erst nach Stunden auf. Deshalb unser dringender Rat: Finger weg von solchen Challenges! Bei Schmerzen oder Fieber immer die empfohlene Dosierung einhalten und im Zweifel ärztlichen oder apothekerlichen Rat einholen.

Quelle:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/lebensgefaehrliche-paracetamol-challenge-152882/

 

 

 

 

Arbeitsplatz Apotheke

Arbeitsplatz Apotheke

 

Teamwork makes the dream work. Im vergangenen Jahr arbeiteten rund 157.000 Menschen in öffentlichen Apotheken. Etwa ein Drittel der Mitarbeitenden in den Apotheken sind approbierte Apothekerinnen und Apotheker. Zwei Drittel arbeiten als Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) oder als Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). Du willst mehr erfahren über die verschiedenen Berufe in den Apotheken? Sprich das Apothekenteam gern an oder schaue hier rein: www.apotheken-karriere.de

Quelle:
https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ZDF/Zahlen-Daten-Fakten-24/ZDF_2024_48_Beschaeftigte_in_Apotheken.pdf

 

 

ePA: Was muss ich tun?

 

ePA -Was tun?

 

 

Künfitg gibt es für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) – es sei denn, du widersprichst. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig und du entscheidest selbst, ob du sie verwenden möchtest oder nicht. Um deine ePA einzusehen oder zu verwalten, brauchst du die entsprechende App deiner Krankenkasse. Dort kannst du den Zugang zur ePA einrichten und direkt auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Die ePA bietet viele Vorteile, etwa einen schnellen Überblick über Befunde, Impfungen oder Medikationspläne. Informiere dich bei deiner Krankenkasse über die Details!

Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/#accordion-panel-1

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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