Fortbildungszertifikat Apotheker/innen

Apothekerinnen und Apotheker sind zur Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung trägt dazu bei, die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker/innen auf hohem Niveau zu sichern und zu erweitern. Sie dient der ständigen Verbesserung apothekerlichen Handelns und ist ein Instrument zur Qualitätssicherung.

Seit 2003 können Sie Ihre Fortbildungsaktivitäten entsprechend der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikat für Apothekerinnen und Apotheker (siehe Rechtsgrundlagen) durch die Sächsische Landesapothekerkammer offiziell dokumentieren lassen. Sofern Sie innerhalb von max. 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, das Fortbildungszertifikat zu beantragen.

Die entsprechende Punktzahl besuchter SLAK-Veranstaltungen werden Ihnen automatisch gutgeschrieben. Einen Überblick über die aktuell erreichten Punkte erhalten Sie in Ihrem persönlichen Fortbildungskonto.

Fortbildungsnachweise anderer Kammern oder bundesweiter Veranstaltungen, Lernerfolgskontrollen und Teilnahmebestätigungen von Fremdanbietern sowie Bestätigungen eigener Vortrags- oder Lehrtätigkeit reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag ein. Nach Ausstellung des Zertifikats erhalten Sie alle Nachweise zurück.

Beachten Sie bitte, dass für das Fortbildungszertifikat für Apothekerinnen und Apotheker auch nur Veranstaltungen anerkannt werden, die für diese Berufsgruppe akkreditiert wurden. Lernerfolgskontrollen aus PTA-Zeitschriften, von der Bundesapothekerkammer akkreditierte Veranstaltungen für PTA etc. werden nicht anerkannt.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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