KIM in Apotheken

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit KIM tauschen Sie sensible Informationen und medizinische Dokumente schnell und sicher per E-Mail aus – mit Arztpraxen, anderen Apotheken, Krankenkassen, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen.

KIM in Apotheken - kurz erklärt finden Sie auf folgendem Merkblatt.

Welche Vorteile KIM in Apotheken bietet, sehen Sie auf einen Blick.

Wie KIM in Apotheken funktioniert, finden Sie in folgendem Praxisbeispiel und im Erklärvideo unter https://www.gematik.de/apotheken.

Wie Sie für die Apotheke eine KIM-Adresse einrichten, zeigt Ihnen die Checkliste.

 

KIM ab 1. April 2024 verpflichtend

Das BMG hat Apotheken verpflichtet, ab dem 1. April 2024 über eine KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen) zu verfügen und einen entsprechenden Nachweis gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) binnen drei Monaten zu erbringen. Ein Nichtbeachten der Frist hat eine Kürzung der Pauschale zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI-Pauschale) zur Folge.

Der NNF hat für den Nachweis ein Verfahren festgelegt. Entscheidend ist hier, über welchen Anbieter Apotheken die KIM-Adresse beziehen.

Apothekensoftwarehaus: Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse über das Apothekensoftwarehaus bezogen haben, besteht kein Handlungsbedarf. Die Meldung wird von den Softwarehäusern automatisiert ausgelöst und erfordert kein aktives Handeln in den Apotheken. Eine entsprechende Datenfreigabe durch die Apotheken ist bereits erfolgt.

GEDISA: Apotheken, die ihre KIM-Adresse über die GEDISA bezogen haben, müssen dieser die Datenübertragung an den NNF erlauben. Die GEDISA informiert ihre Kundinnen und Kunden im April hierzu separat.

Andere Anbieter: Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse weder über ihr Apothekensystemhaus noch über die GEDISA bezogen haben, eröffnet der NNF voraussichtlich im Laufe des Monats April den altbewährten Meldeweg über das NNF-Portal.



Stand: 28. März 2023

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