Famulatur

Die Famulatur ist Teil der Ausbildung zum Apotheker (§ 3 AAppO). Durch die Famulatur sollen dem Studenten in unmittelbarer Begegnung mit der Praxis frühzeitig Tätigkeitsfelder gezeigt werden, die ihm mit der Approbation als Apotheker offenstehen.

Die Famulatur umfasst einen Zeitraum von acht Wochen, wobei mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden müssen. Die übrige Zeit kann wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle, einer entsprechenden Einrichtung der Bundeswehr oder auch in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die Aufteilung der Famulatur in zwei Abschnitte zu je vier Wochen ist möglich. 

Wir empfehlen zu Begleitung der Famulatur den "Famulatur-Leitfaden" der Landesapothekerkammer Thüringen.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Beginn und Ende der in den Semesterferien durchzuführenden Famulatur sind in einigen Bundesländern der Landesapothekerkammer anzuzeigen. In Sachsen entfällt diese Meldung.

Die Famulatur wird ganztätgig durchgeführt, eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Der Famulant erhält weder ein Gehalt noch eine Ausbildungsbeihilfe.

Ist der Student freiwillig oder familienversichert, sind Zahlungen an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Arbeitslosenversicherung und die Krankenkasse nicht zu leisten. Der Famulant erhält keinen Urlaub. Die Famulatur kann während der Mutterschutzfristen nicht durchgeführt werden. Durch Krankheit versäumte Arbeitstage müssen nachgeholt werden.

Am Ende der Famulatur hat der verantwortliche Apotheker eine "Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus" nach Anlage 7 der Approbationsordnung für Apotheker auszustellen. Diese ist neben den anderen nach der Approbationsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsnachweisen bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorzulegen. Pharmazeutisch-technischen Assistenten wird die Ableistung der Famulatur erlassen.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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