Die Kammer stellt sich vor

SLAK Gebäude in Dresden

 

Die Sächsische Landesapothekerkammer ist die Selbstverwaltungskörperschaft aller sächsischen Apothekerinnen und Apotheker. Der Kammer gehören über 3.500 Mitglieder an, die in 915 öffentlichen und 19 Krankenhausapotheken sowie in Industrie, Wissenschaft und Verwaltung tätig sind.

 

 

 

 

SLAK Konverenzpavillon

Unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt überwacht die Kammer die Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker in Sachsen. Das Aufgabenspektrum der Sächsischen Landesapothekerkammer wird durch das Sächsische Heilberufekammergesetz bestimmt. Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise die Durchführung der Fort- und Weiterbildung für alle Kammermitglieder sowie die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Berufsausübung in allen Tätigkeitsbereichen von Apothekerinnen und Apothekern.

 

Zum Kern der Selbstverwaltung gehört auch das Berufsrecht, das die von der Mehrheit des Berufsstandes getragenen Verhaltenspflichten widerspiegelt, die Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Berufsangehörigen sicherstellen und stärken soll. Die Aufgabe einer beruflichen Selbstverwaltung ist es, das Fehlverhalten Einzelner im Interesse der Gesamtheit des Berufsstandes sowie der Öffentlichkeit zu verhindern, entweder durch Sanktion, Prävention oder Vermittlung.

 

Auslage mit Informationsmaterial

Alle wesentlichen Regelungen für die Arbeit der Sächsischen Landesapothekerkammer werden von einem demokratisch gewählten Organ, der Kammerversammlung, erarbeitet, diskutiert und erlassen. Eine Geschäftsstelle unterstützt die Kammerversammlung und den Kammervorstand bei der Arbeit.

Die Sächsische Landesapothekerkammer ist natürlich auch Partner für die Apothekerinnen und Apotheker in ihrem Beratungsalltag zu Arzneimitteln und steht den Kammermitgliedern mit einem Service zur Arzneimittelinformation unterstützend zur Seite

 

Räumlichkeiten des Konverenzpavillon

 

Darüber hinaus nimmt die Kammer auch vom Staat übertragene Aufgaben wahr: So ist sie zuständig für die Anordnung der Dienstbereitschaft der Apotheken (die die Arzneimittelversorgung rund um die Uhr sicherstellt), für die Vergabe von Erlaubnissen für Rezeptsammelstellen (Einrichtungen, die die pharmazeutische Versorgung in abgelegenen Gemeinden gewährleisten), für die Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten sowie für die Durchführung des berufsbegleitenden Unterrichts für Pharmazeuten im Praktikum.

 

 

In Kooperation mit der Landesapothekerkammer Thüringen ist die Sächsische Landesapothekerkammer ebenfalls für die Organisation der Altersversorgung von inzwischen über 4.650 Apothekerinnen und Apothekern aus Sachsen und Thüringen in einem eigenen Versorgungswerk (Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung) verantwortlich.

 

 

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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