Akkreditierung von Fortbildungen
Hinweise für Veranstalter
Auf Antrag der Veranstalter erkennt die Kammer Fortbildungen an, die im Kammergebiet stattfinden und geeignet sind, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apothekerinnen und Apotheker sowie der nichtapprobierten pharmazeutischen Angestellten zu erhalten und zu entwickeln. Die Anerkennung wird durch Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen und im Fortbildungskalender bekannt gegeben. Eine Fortbildungseinheit entspricht einer Zeitdauer von 45 Minuten. Pro Tag können maximal 8 Fortbildungspunkte vergeben werden. Zuständig für die Anerkennung ist der Fortbildungsausschuss der Kammer.
- Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
- Dem Antrag ist ein Programm beizufügen, in dem der zeitliche Ablauf und der/die Referent/in mit dessen/deren Qualifikation benannt werden.
- Auf Anfrage sind der SLAK zur weiteren Bearbeitung des Antrages die Skripte bzw. Präsentationen der Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung zu stellen.
- Die aktuellen "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen - Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" sind zu beachten.
- Für alle Teilnehmer gibt der Veranstalter nach Veranstaltungsende eine personalisierte Teilnahmebestätigung aus, die neben Titel, Kategorie (Vortrag, Seminar, etc.), Veranstaltungsort und -datum auch die Anzahl der Fortbildungspunkte, die Veranstaltungsnummer, die akkreditierende Heilberufekammer (SLAK) sowie die akkreditierte Berufsgruppe (PTA und Pharmazieingenieure bzw. Apotheker/innen) ausweisen.
- Für eine abschließende Lernerfolgskontrolle (LEK) kann bei Vorlage der Fragen ein weiterer Fortbildungspunkt gewährt werden. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine gesonderte Bestätigung über die erfolgreich absolvierte Lernerfolgskontrolle.
- Die Akkreditierung der Fortbildungsmaßnahme gilt ab dem Datum des Bescheides für höchstens ein Jahr. Eine Nachakkreditierung weiterer Termine für bereits akkreditierte Veranstaltungen ist formlos möglich.
- Für die Bearbeitung eines Akkreditierungsantrages werden grundsätzlich Gebühren in Höhe von 50,00 €, für eine Nachakkreditierung grundsätzlich 25,00 € gemäß Gebührenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer erhoben. Müssen bereits akkreditierte Termine vom Veranstalter verlegt werden, erfolgt eine Terminänderung im SLAK-Fortbildungskalender kostenfrei. Fortbildungsanbietern, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind und weder eine Teilnahmegebühr erheben noch von Sponsoren unterstützt werden, können auf Antrag die anfallenden Akkreditierungsgebühren erlassen werden.