Aufbau und Organisation
Das Organigramm
Unsere Organisation
Die wesentlichen Entscheidungen trifft die Kammerversammlung, bestehend aus 45 gewählten Mitgliedern und einem von Gesetzes wegen bestellten Vertreter vom Institut für Pharmazie an der Universität Leipzig. Die Amtsperiode dauert vier Jahre. Aus der Mitte der Kammerversammlung wird der 11-köpfige Vorstand gewählt, der die Beschlüsse der Kammerversammlung vollzieht. Entscheidende beratende Vorarbeit wird in den Ausschüssen geleistet, in denen auch berufspolitisch interessierte Nichtmandatsträger mitwirken können. Die Ressorts Finanzen, Krankenhausfragen, Dienstbereitschaft, Rezeptsammelstellen, Berufsordnungs- und Wettbewerbsrecht, Ausbildung, PKA-Ausbildung, Fortbildung für Apotheker und Nichtapprobierte, Weiterbildung, Arzt und Apotheker sowie Öffentlichkeitsarbeit werden in den Ausschüssen betreut.
Die Vertreterversammlung ist das beschlussfassende Organ der Sächsisch - Thüringischen Apothekerversorgung. Das seit dem 1. Mai 1992 bestehende Versorgungswerk ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern in Sachsen und Thüringen auf der Grundlage eines Staatsvertrags zwischen den beiden Freistaaten. Als berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung hat es die Aufgabe, den Angehörigen der beiden Kammern sowie deren Hinterbliebenen Versorgung zu gewähren (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung). Diese Aufgaben nimmt das Versorgungswerk als rechtlich unselbstständige Einrichtung der Sächsischen Landesapothekerkammer wahr.