Einzugsermächtigung für Beiträge - SEPA-Lastschrift


Zur Erteilung eines Lastschriftmandates verwenden Sie bitte das Lastschriftformular. Dieses senden Sie uns bitte per Post original unterschrieben zu.

Die Mitgliedsbeiträge werden bei erteilter Lastschriftermächtigung  wie folgt  vom Konto abgebucht:
- für Inhaber am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie am 15. November des laufenden Jahres,
- für Angestellte am 31. März sowie am 30. September des laufenden Jahres.

Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Die Mandatsreferenz wird sich aus dem Großbuchstaben K, der Mitgliedsnummer und einem internen Kennzeichen zusammensetzen (z. B. K000431-02).

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE39ZZZ00000785840.

Fällt der Ausführungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird der Lastschrifteinzug am nächst folgenden Bankarbeitstag ausgeführt.


Für Überweisungen verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:

IBAN:      DE52 3006 0601 0003 2515 35
BIC:        DAAEDEDDXXX
Bank:      Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

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01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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