Ausbildung zum Apotheker
Um Apotheker zu werden, muss man Pharmazie studieren.
Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur oder
- Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung an der favorisierten Universität (Auskünfte erteilen die Studienfachberater der pharmazeutischen Institute).
Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben. Einige Universitäten nutzen auch die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Derzeit kann man an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studieren.
Bitte informieren Sie sich bei der favorisierten Universität über die detaillierten Studienbedingungen.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität
- eine Famulatur von acht Wochen (muss bei Meldung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nachgewiesen werden)
- eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten (nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung)
- die Pharmazeutische Prüfung - in drei Prüfungsabschnitten abzulegen:
- erster Abschnitt nach dem 4. Semester,
- zweiter Abschnitt nach dem 8. Semester,
- dritter Abschnitt nach der praktischen Ausbildung
Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Ausbildung ist die Approbationsordnung für Apotheker.
Ablauf der Ausbildung
Das Grundstudium (Regelstudienzeit 2 Jahre) umfasst folgende Inhalte:
- Allgemeine, anorganische und organische Chemie
- Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
- Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
- Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.
Während des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit ein achtwöchiges Praktikum (Famulatur) abgeleistet werden. Sie bietet erste Einblicke in die Berufspraxis.
Der zweite Ausbildungsabschnitt, das Hauptstudium (Regelstudienzeit 2 Jahre), befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten:
- Pharmazeutische/ Medizinische Chemie
- Pharmazeutische Analytik
- Pharmazeutische Technologie/ Biopharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Klinische Pharmazie.
Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung (Pharmazeut im Praktikum), in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Begleitet wird die praktische Ausbildung von Unterrichtsveranstaltungen.
Approbation
Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann die Zulassung als Apotheker - die Approbation - beantragt werden. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm, den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.