Informationen zum Pharmaziestudium

Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, muss Pharmazie studieren. Die pharmazeutische Ausbildung ist bundesweit einheitlich in der Approbationsordnung für Apotheker geregelt, so dass die vermittelten Inhalte an allen Studienstandorten größtenteils gleich sind. Das Studium dauert fünf Jahre, wovon vier Jahre an der Universität absolviert werden. Abschließend warten zwölf Monate praktische Ausbildung auf die angehenden Apotheker, in denen sie das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis umsetzen können.

Wem jetzt Fragen durch den Kopf schießen, wie: „Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Pharmazie studieren zu können?“, „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“, „Wie ist das Studium aufgebaut und welche Fächer spielen eine Rolle?“, „Was ist eigentlich diese 'Famulatur'?“ oder „Kann ich auch im Ausland studieren?“, der findet die Antworten und viele weitere Informationen auf dieser Seite.

Voraussetzungen für das Studium

Die Voraussetzung für das Pharmaziestudium ist in der Regel das Abitur. Aber auch die Zulassung ohne Hochschulreife ist in Einzelfällen und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich: Einige Universitäten akzeptieren beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung als Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) sowie einige Jahre Berufserfahrung. An anderen Universitäten gibt es spezielle Zugangsprüfungen, um die Eignung für den Studiengang festzustellen. Da es für den Weg ohne Abitur keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt, sollte man sich rechtzeitig bei den jeweiligen Universitäten nach dieser Möglichkeit erkundigen. Neben den formalen Bedingungen sollte man als angehender Apotheker vor allem Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen mitbringen und gern sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten. Darüber hinaus spielen insbesondere bei einer Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit eine wichtige Rolle.

Studienplatzvergabe

Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Da es sich bei diesem Studiengang um einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, gibt es einen einheitlichen Bewerbungsablauf und bestimmte Regeln, nach denen die Studienplätze zugeteilt werden. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die Abiturnote, die Hochschulen haben aber auch die Möglichkeit, schulnotenunabhängige Kriterien zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel das Ergebnis bei einem fachspezifischen Eignungstest (Pharmazie-Studieneignungstest, PhaST) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie Details zu den Vergaberegeln gibt es hier.

In Deutschland kann man übrigens an 22 Universitäten Pharmazie studieren, die quer über die gesamte Bundesrepublik verteilt liegen. In Sachsen stehen an der Universität Leipzig jährlich etwa 50 Studienplätze zur Verfügung.

Studieninhalte und Dauer des Studiums

Die pharmazeutische Ausbildung ist bundesweit einheitlich in der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt und gliedert sich in drei Abschnitte, die jeweils mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Wenn das 3. Staatsexamen bestanden ist, kann die Zulassung als Apotheker – die Approbation – beantragt werden. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre.

Der Weg zur Approbation – ein Überblick

Der Weg zur Approbation – ein Überblick

Während der vier Jahre Universitätsausbildung besuchen die Studierenden vor allem Vorlesungen und Seminare, bei denen theoretisches Fachwissen vermittelt wird. Aber auch der praktische Anteil kommt in den zahlreichen zu absolvierenden Praktika nicht zu kurz, so dass die Theorie sofort angewendet werden kann. Diese Mischung aus Theorie und Praxis macht das Pharmaziestudium so abwechslungsreich und spannend!

Grundstudium (4 Semester)

Neben den Vorlesungen und Seminaren in Fächern wie Chemie, Biologie, Physik, Arzneiformenlehre und Analytik gibt es Laborpraktika, in denen zum Beispiel Arzneistoffe synthetisiert und analysiert werden. Außerdem stehen in der Biologie botanische Exkursionen und Mikroskopie-Kurse auf dem Stundenplan, und im Praktikum Arzneiformenlehre werden das erste Mal Cremes, Zäpfchen und Lösungen hergestellt.

In der vorlesungsfreien Zeit in den Semesterferien müssen zusätzlich acht Wochen Famulatur – eine Art Betriebspraktikum - abgeleistet werden. Davon sind vier Wochen in der öffentlichen Apotheke zu absolvieren, die restliche Zeit kann man auch in einem anderen pharmazeutischen Bereich wie einer Klinikapotheke oder der Industrie verbringen.

Zum Abschluss des Grundstudiums gilt es, das 1. Staatsexamen erfolgreich zu meistern. Hier wird im Multiple-Choice-Verfahren geprüft.

Hauptstudium (4 Semester)

Nach der Vermittlung der Grundlagen geht es hier im Speziellen um pharmazeutische Inhalte. Schwerpunkt in der Pharmazeutischen Biologie sind Arzneipflanzen und deren Inhaltsstoffe. Aber auch die Themen Genetik und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel spielen eine wichtige Rolle. Im Fach Pharmakologie und Toxikologie lernen die Studierenden, wie bestimmte Arzneistoffe im Körper wirken, welche Nebenwirkungen auftreten können und welcher Mechanismus dahintersteckt. In der Klinischen Pharmazie vermitteln die Dozentinnen und Dozenten unter anderem, wie klinische Studien kritisch beurteilt oder Laborparameter interpretiert werden können. Mit den verschiedenen Darreichungsformen von Arzneimitteln und deren Herstellung beschäftigen sich die Studierenden in der Pharmazeutischen Technologie. Den Schwerpunkt im Hauptstudium bildet aber weiterhin die Chemie, wenn es um die Synthese und Analytik von Arzneistoffen oder um die Strukturoptimierung von Substanzen geht.

Auch im Hauptstudium warten an der Universität zahlreiche spannende Laborpraktika auf die Pharmaziestudierenden: Es werden zum Beispiel neue Arbeitstechniken erlernt, Analysen durchgeführt, Inhaltsstoffe aus Pflanzen extrahiert oder Tabletten gepresst.

Der 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung umfasst fünf mündliche Prüfungen in den Fächern:

- Pharmazeutische/Medizinische Chemie,

- Pharmazeutische Biologie,

- Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie,

- Pharmakologie und Toxikologie und

- Klinische Pharmazie.

Praktische Ausbildung (12 Monate).

Der 3. Ausbildungsabschnitt wird auch als Praktisches Jahr (PJ) bezeichnet. Sechs Monate dieses Praktischen Jahres sind in einer öffentlichen Apotheke zu absolvieren. Dabei sollen die im Studium theoretisch erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse in der Berufspraxis angewendet, vertieft und erweitert werden. In der öffentlichen Apotheke stehen vor allem die Prüfung von Ausgangsstoffen, die Herstellung patientenindividueller Rezepturen und natürlich die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Vordergrund. Weitere sechs Monate der praktischen Ausbildung können - neben der Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke – auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder an einer Universität absolviert werden.

Während des PJ werden insgesamt vier Wochen Begleitende Unterrichtsveranstaltungen angeboten, die von der jeweiligen Landesapothekerkammer organisiert werden. Neben pharmazeutischer Gesetzeskunde und betriebswirtschaftlichen Aspekten gibt es auch Vorträge zu wichtigen Beratungsthemen.

Am Ende des 3. Ausbildungsabschnitts wartet als letzte Hürde vor der Approbation das 3. Staatsexamen – eine mündliche Prüfung in den beiden Fächern:

- Pharmazeutische Praxis und

- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.

Approbation

Wenn man alle Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich gemeistert hat, kann der Antrag auf Erteilung der Approbation bei der zuständigen Approbationsbehörde gestellt werden. Neben dem Prüfungszeugnis sind u. a. ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm, den Apothekerberuf in Deutschland uneingeschränkt auszuüben.

Studieren im Ausland

Ein Auslandsaufenthalt für ein Semester oder sogar ein Jahr während des Pharmaziestudiums ist die ideale Möglichkeit, um seinen persönlichen und fachlichen Horizont zu erweitern, ein neues Land, neue Leute und eine neue Sprache kennenzulernen und spannende Erfahrungen zu sammeln. Allerdings verlängert sich durch ein Hochschulsemester im Ausland zwangsläufig die Studienzeit, da dort nicht nach der deutschen Approbationsordnung gelehrt wird, die die Grundlage für die Apothekerausbildung in Deutschland bildet. Man kann allerdings im Nachgang versuchen, sich einzelne, im Ausland erbrachte Studienleistungen vom jeweiligen Professor an der eigenen Universität in Deutschland anerkennen zu lassen. Wer kein komplettes Semester im Ausland verbringen möchte, hat außerdem die Option, während der Semesterferien ein kurzes Auslandspraktikum zu absolvieren. Die Plätze für entsprechende Austauschprogramme sind allerdings sehr begehrt.

Famulatur im Ausland

Von der achtwöchigen Famulatur können laut Approbationsordnung vier Wochen im Ausland absolviert werden. Dies ist entweder in einem EU-Land, einem EWR-Staat (Norwegen, Liechtenstein, Island) oder einem Staat, dem Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (z. B. Schweiz), möglich. Die Famulatur muss auch im Ausland ganztägig und unter Aufsicht eines Apothekers abgeleistet werden. Für die Anerkennung ist das Landesprüfungsamt (LPA) im jeweiligen Bundesland zuständig. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit dem LPA in Verbindung zu setzen und sich die Anerkennung vorab schriftlich bestätigen zu lassen.

Praktisches Jahr (PJ) im Ausland

Neben den sechs Monaten des Praktischen Jahres, die verpflichtend in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland zu absolvieren sind, besteht die Möglichkeit, für die andere Hälfte des PJ im Ausland zu arbeiten. Da die Approbationsordnung auch für das Praktische Jahr einige Dinge vorschreibt, ist es hier ratsam, sich frühzeitig an das zuständige Landesprüfungsamt zu wenden. Gegebenenfalls sind noch einige Bescheinigungen oder Bestätigungen beim LPA einzureichen, damit eine Anerkennung und damit die spätere Zulassung zum 3. Prüfungsabschnitt erfolgen kann. Bedenken sollte man bei seinen Planungen auch, dass während der praktischen Ausbildung die Begleitende Unterrichtsveranstaltungen besucht werden müssen.

Nähere Informationen zum Studium oder PJ im Ausland, den verschiedenen Austauschprogrammen, Finanzierungsmöglichkeiten, Ansprechpartnern und vielem mehr gibt es auf der Auslandsseite des BPhD e. V. und im Auslandsratgeber.

Famulatur

Die Famulatur ist eine Art Betriebspraktikum, das Teil der Ausbildung zum Apotheker (§ 3 AAppO) ist und vor dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung absolviert werden muss. Durch die Famulatur sollen die angehenden Pharmazeuten frühzeitig einen Einblick in die Berufspraxis erhalten, die organisatorischen Abläufe in einer Apotheke kennenlernen und jene Tätigkeitsfelder erkunden, die ihnen mit Erhalt der Approbation offenstehen. Die Famulatur kann auch dazu dienen, erste Kontakte mit der Praktikumsapotheke zu knüpfen, in der man den 3. Ausbildungsabschnitt absolvieren möchte.

Die Famulatur umfasst einen Zeitraum von acht Wochen, wobei mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden müssen. Die übrige Zeit kann wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle, einer entsprechenden Einrichtung der Bundeswehr oder auch in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die Aufteilung der Famulatur in zwei Abschnitte zu je vier Wochen ist möglich.

Wir empfehlen, die zwischen der Apothekenleitung und dem Famulus vereinbarten Regelungen schriftlich festzuhalten. Als Anregung und zur inhaltlichen Begleitung der Famulatur kann der Famulaturleitfaden der Landesapothekerkammer Thüringen genutzt werden.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Die Famulatur wird ganztägig in den Semesterferien durchgeführt. Der Famulant erhält dabei weder ein Gehalt noch eine Ausbildungsbeihilfe. Der Beginn und das Ende der Famulatur sind in einigen Bundesländern der Landesapothekerkammer anzuzeigen. In Sachsen entfällt diese Meldung.

Ist der Studierende freiwillig oder familienversichert, sind Zahlungen an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Arbeitslosenversicherung und die Krankenkasse nicht zu leisten. Der Famulant hat keinen Anspruch auf Urlaub. Werden Arbeitstage durch Krankheit versäumt, sind diese nachzuarbeiten.

Am Ende der Famulatur hat der verantwortliche Apotheker eine Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus nach Anlage 7 der Approbationsordnung für Apotheker auszustellen. Diese ist bei der Prüfungsanmeldung zum 1. Staatsexamen beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen. Pharmazeutisch-technischen Assistenten wird die Ableistung der Famulatur erlassen.

Pharmazeuten im Praktikum

Nachdem das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen und damit das Studium an der Universität formell beendet ist, muss ein einjähriges Praktikum absolviert werden. Als Pharmazeut im Praktikum (PhiP) ist man zwar kein Studierender mehr, befindet sich jedoch immer noch in der Ausbildung zum Apotheker (Stellungnahme der SLAK zur praktischen Ausbildung). Im Praktischen Jahr (PJ) wird man intensiv mit der Berufspraxis vertraut gemacht und lernt, das an der Universität erworbene Fachwissen und die in den zahlreichen Laborpraktika erarbeiteten Fertigkeiten auf verschiedene Problemstellungen anzuwenden.

Neben den sechs Monaten der praktischen Ausbildung, die verpflichtend in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten sind, hat man die Möglichkeit, auch in andere Tätigkeitsbereiche „hineinzuschnuppern“. Der zweite Teil des PJ kann zum Beispiel in einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder an der Universität durchgeführt werden. In welcher Reihenfolge man die beiden Teile absolviert, bleibt dem PhiP überlassen, und selbstverständlich ist es auch möglich, das komplette Jahr in der öffentlichen Apotheke zu bleiben.

Wer plant, für einen Teil der praktischen Ausbildung ins Ausland zu gehen oder sich nicht sicher ist, ob die favorisierte Praktikumsstelle den Vorgaben der Approbationsordnung entspricht und anerkannt wird, sollte dies vorab mit dem zuständigen Landesprüfungsamt klären.

Wer kann PhiP ausbilden?

Grundsätzlich kann jede öffentliche Apotheke Pharmazeuten im Praktikum ausbilden und auf dem Weg zur Approbation begleiten. Und das lohnt sich: Die Apotheke profitiert zum einen vom brandaktuellen pharmazeutischen Fachwissen und den frischen Ideen der jungen Kolleginnen und Kollegen. Zum anderen hat die ausbildende Apotheke die große Chance, den approbierten Mitarbeiter von morgen zu finden. Denn nicht selten wird aus einem ehemaligen PhiP ein fest angestellter Approbierter oder sogar ein späterer Inhaber.

Auch Krankenhausapotheken, Unternehmen aus der pharmazeutischen Industrie, Universitätsinstitute, wissenschaftliche Institutionen und Arzneimitteluntersuchungsstellen können als Ausbildungsstätten fungieren. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung von einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet wird.

Wenn auch Ihre Apotheke einen Praktikumsplatz anbieten möchte oder auf der Suche nach einem PhiP ist, schauen Sie doch mal auf unserem Stellenmarkt vorbei!

Hauptinhalte des Praktikums

Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitert, vertieft und praktisch angewendet. Dabei spielen insbesondere die Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Fertigarzneimitteln, die Herstellung von Rezepturen und die Prüfung von Rezepturausgangsstoffen eine Rolle. Außerdem lernt der Pharmazeut im Praktikum, Informationen über Arzneimittel zu sammeln, zu bewerten und zu vermitteln. Natürlich liegt der Schwerpunkt in der öffentlichen Apotheke auch auf der Abgabe von Arzneimitteln und der pharmazeutischen Betreuung – eine Aufgabe, mit der man im Verlauf des Studiums kaum Berührungspunkte hat. Hier besteht die große Herausforderung darin, sich auf seinen Gesprächspartner einzustellen und die notwendigen Informationen adäquat zu vermitteln – ganz egal, ob gegenüber Patienten, Angehörigen, anderen Heilberuflern oder Pflegekräften.

Der BPhD e. V. hat zusammen mit der Bundesapothekerkammer (BAK) einen Leitfaden für die Praktische Ausbildung in der Apotheke entwickelt. Der Musterausbildungsplan ist eine Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der Ausbildung in der öffentlichen Apotheke. Mit den zahlreich zur Verfügung stehenden Arbeitsbögen kann sich der PhiP gezielt mit verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke beschäftigen, wie z. B. der Arzneimittelberatung, der Abgabe von Chemikalien oder der Rezeptabrechnung.

Über die praktische Ausbildung erhält der Pharmazeut im Praktikum eine Bescheinigung, die mit dem Antrag auf Zulassung zum 3. Prüfungsabschnitt beim Landesprüfungsamt einzureichen ist.

Arbeitsrechtliche Aspekte

In einem Vertrag sollte schriftlich festgehalten werden, welche Vereinbarungen zwischen dem PhiP und dem Arbeitgeber getroffen wurden. Dazu gehören zum Beispiel:

- zeitlicher Umfang der Anstellung,

- Arbeits- und Urlaubszeiten,

- Probezeit und Kündigung,

- Vergütung und

- sonstige Vereinbarungen (z. B. die Festlegung fester Wochenaufgaben o. ä.).

Weitere nützliche Infos zum Thema „Arbeitsrecht“ findet man auf der Website der ADEXA. Dort steht auch ein Mustervertrag für die Praktische Ausbildung zur Verfügung, der von den ADEXA-Juristinnen entwickelt wurde und an dem man sich bei der Vertragserstellung orientieren kann. Außerdem lohnt sich der Blick in den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter bzw. in den Sächsischen Rahmentarifvertrag.

Achtung: Pharmazeuten im Praktikum dürfen pharmazeutische Tätigkeiten nur unter Aufsicht eines Approbierten ausführen. Sie sind nicht zur Vertretung oder zum Notdienst befugt!

Apothekerkammer, Versorgungswerk und Versicherungen

Gemäß dem Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) eröffnet sich für PhiP, die im Freistaat Sachsen ihr Praktikum absolvieren, die Möglichkeit, Mitglied der Sächsischen Landesapothekerkammer zu werden.

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der Kammer entscheiden, bitten wir Sie, den Antrag ausgefüllt an uns zurückzusenden.

Der Mitgliedsbeitrag für Pharmazeuten im Praktikum beträgt jährlich 36,00 €. Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, von den attraktiven Leistungen der Kammer zu profitieren. Dazu zählen zum Beispiel die interessanten und vielfältigen Fortbildungsangebote sowie ein vergünstigter Bezug der Pharmazeutischen Zeitung (PZ).

Mit dem freiwilligen Beitritt zur Sächsischen Landesapothekerkammer begründet sich gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung nach § 12 ihrer Satzung.

Das Pharmaziepraktikum fällt unter die sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, was zur Folge hat, dass sich jeder PhiP selbst krankenversichern muss. Eine kostenfreie Mitversicherung über die Familienversicherung der Eltern oder des Partners ist nicht mehr möglich.

Da Sie als PhiP während des PJ ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und einen Arbeitsvertrag abschließen, sind Sie während dieser Zeit im jeweiligen Betrieb über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Der Abschluss einer extra Versicherung für das Praktische Jahr ist also nicht zwingend nötig. Diese gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur Unfälle und Berufskrankheiten rund um das Praktikum, sowie auch Wege, die damit zusammenhängen, ab. Gleiches gilt übrigens auch während der Famulatur.

Downloads

SLAK Flyer Apotheker_in

Auslandsratgeber BPhD e. V.

Vereinbarung Famulatur

Famulaturleitfaden

Bescheinigung Famulatur

ADEXA-Mustervertrag PhiP

Leitfaden praktische Ausbildung

Stellungnahme SLAK zur praktischen Ausbildung

Bescheinigung praktische Ausbildung Apotheker



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