Informationen zum Apothekerberuf

Wer sein Pharmaziestudium erfolgreich abgeschlossen und die Approbation in der Tasche hat, dem stehen zahlreiche Türen in den verschiedensten Bereichen offen. Aufgrund der umfangreichen pharmazeutischen Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie der Vielseitigkeit, genießt das Berufsbild des Apothekers in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und ist auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragt. Die Arbeitslosenzahlen gehen gegen null. Auf dieser komfortablen Situation sollten (und dürfen) sich Apotheker aber nicht ausruhen, denn das Gebiet der Pharmazie entwickelt sich rasch weiter. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, stehen Ihnen eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen – je nach persönlichem Interesse und den Schwerpunkten Ihres Arbeitsalltags.

Wer als ausländischer Apotheker in Sachsen arbeiten möchte, findet auf dieser Seite ebenfalls viele nützliche Informationen rund um die Themen Anerkennung, Hospitation oder Fachsprachen- und Kenntnisprüfung.

Tätigkeitsfelder

Öffentliche Apotheke

Mehr als 75 % aller Apotheker in Deutschland arbeiten in einer öffentlichen Apotheke. Und dies nicht ohne Grund: Denn die öffentliche Apotheke ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Gesundheit. In diesem Bereich zu arbeiten, ist dabei anspruchsvoll und abwechslungsreich zugleich! Die Hauptaufgabe ist die Pharmazeutische Betreuung sowie die kompetente Beratung von Patienten und Kunden. So berät der Apotheker zu allen Arzneimittelfragen – von der richtigen Einnahme der Tablette oder der Anwendung des Inhalators, über mögliche Neben- und Wechselwirkungen bis hin zur korrekten Entsorgung. Daneben wird in den Apotheken ein breites Spektrum weiterer Dienstleistungen angeboten, das von der Herstellung patientenindividueller Rezepturen, über die Medikationsanalyse bis hin zur Durchführung von Impfungen reicht.

Krankenhausapotheke

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Krankenhausapothekers steht die Beratung und der intensive fachliche Austausch mit Ärzten und Pflegepersonal, um die adäquate Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln sicherzustellen. Zunehmend wird der Apotheker dabei auch in die Visite auf Station einbezogen und trägt mit seinem Know-how zur Verbesserung der Therapie bei. Die Herstellung von individuellen Zubereitungen wie Chemotherapeutika oder Ernährungslösungen ist eine weitere Aufgabe, die der Apotheker im Klinikum übernimmt. Daneben sind insbesondere auch Managementqualitäten gefragt, wenn es um die Arzneimittellogistik für die einzelnen Stationen geht.

Pharmazeutische Industrie und Forschung

Aufgrund ihrer breit gefächerten naturwissenschaftlichen Kenntnisse sind Apotheker Fachleute für sämtliche Fragen rund um den Werdegang eines Arzneimittels. Die Einsatzmöglichkeiten in der Industrie sind dabei – je nach persönlichem Interesse – sehr vielfältig: So sind Pharmazeuten an der Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe oder an der Suche nach der idealen Arzneiform beteiligt. Bei der Zulassung von Arzneimitteln, im Bereich Qualitätsmanagement und in der Arzneimittelinformation ist die Expertise des Apothekers ebenso gefragt.

Arzneimittelforschung findet an vielen Institutionen statt: in der pharmazeutischen Industrie, an Universitäten und Forschungsinstituten. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Planung und Durchführung experimenteller Versuche, die Auswertung der gewonnen Daten und das Verfassen wissenschaftlicher Publikationen zu den Forschungsergebnissen für Fachmagazine oder Verlage. Wer als forschender Apotheker an einer Universität angestellt ist, wird mit in die Lehre einbezogen. So hat man – neben der klassischen Labortätigkeit – die Möglichkeit, sein Wissen an den Berufsnachwuchs weiterzugeben.

Weitere Tätigkeitsbereiche

Die Mehrheit der Apotheker in Deutschland arbeitet in den bereits genannten Tätigkeitsgebieten. Doch interessante Jobs gibt es für Pharmazeuten auch in folgenden Bereichen:

- Bundeswehr,

- öffentliche Gesundheitsverwaltung,

- Behörden und Körperschaften,

- Krankenkassen,

- Prüfinstitutionen,

- Berufsfachschulen und Bildungseinrichtungen und

- wissenschaftliche Verlage.

Wer sich einen Überblick zu den pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern außerhalb der Apotheke verschaffen möchten, dem legen wir die Broschüre der Fachgruppe WIV-Apotheker e. V. (Wissenschaft-Industrie-Verwaltung) ans Herz.

Fortbildung und Weiterbildung

Fortbildung

Apotheker sind gemäß ihrer Berufsordnung dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Diese Festlegung wurde nicht ohne Grund getroffen, denn kaum ein wissenschaftliches Gebiet entwickelt sich so rasant weiter wie das der Pharmazie. Jährlich gibt es Neuzulassungen von Arzneimitteln, neue Therapieansätze für die Behandlung von Erkrankungen; die Digitalisierung hält in den Apotheken Einzug und es gilt, neue pharmazeutische Dienstleistungen zu implementieren. Um diese und die vielen weiteren spannenden Herausforderungen des Berufslebens kompetent zu meistern und den stetigen Entwicklungen auf Augenhöhe begegnen zu können, ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung des vorhandenen Wissens unerlässlich.

Damit die Sicherung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker gewährleistet werden kann, bietet die Sächsische Landesapothekerkammer eine Reihe von Präsenzfortbildungen bzw. Web-Seminaren an. Auch in der Mediathek können Sie sich für interessante Fortbildungen anmelden. Als Nachweis der eigenen kontinuierlichen Fortbildung können Apotheker ihre Aktivitäten mit einem freiwilligen Fortbildungszertifikat dokumentieren lassen.

Weiterbildung

Das pharmazeutische Lernen muss am Ende des Studiums auf keinen Fall abgeschlossen sein. Ganz im Gegenteil, denn der Start ins Berufsleben und die Arbeit in einem bestimmten Tätigkeitsfeld eröffnen ganz neue Perspektiven und erfordern nicht selten Spezialwissen. Um sich dieses tiefergehende Wissen und die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, hat man die Möglichkeit, eine berufsbegleitende Weiterbildung zu absolvieren. Dabei wird man von einem erfahrenen weitergebildeten Kollegen, einem sogenannten Ermächtigten, betreut. Wer die Abschlussprüfung in seinem Spezialisierungsgebiet erfolgreich meistert, darf einen Fachapotheker-Titel führen.

Die Weiterbildung dauert mindestens drei Jahre (bei Vollzeitbeschäftigung) und kann u. a. in den Gebieten Allgemeinpharmazie und Klinische Pharmazie begonnen werden. Neben dem Besuch von Seminarveranstaltungen sind – je nach Gebiet – bestimmte theoretische und praktische Aufgabenstellungen zu bewältigen und nachzuweisen. Außerdem fertigt man während der Weiterbildungszeit eine Projektarbeit an, in der man sich intensiv mit einem fachlichen Thema auseinandersetzt. Näheres zu den „Spielregeln“ der Weiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung festgelegt.

Zusätzlich oder alternativ zur Gebietsweiterbildung ist die Qualifikation bspw. auch in den Bereichen Geriatrische Pharmazie, Medikationsmanagement im Krankenhaus oder Infektiologie möglich.

Weiterführende Informationen zu den Weiterbildungsgebieten und -bereichen, zu den notwendigen Voraussetzungen, zur Anmeldung, zum Ablauf und den zu erbringenden Nachweisen, finden Sie hier.

Diplom/Promotion

Für all jene, die gern wissenschaftlich arbeiten oder die eine Laufbahn an einer Universität einschlagen möchten, ist das Anfertigen einer Diplomarbeit oder sogar eine Promotion eine Option.

Beim Verfassen der Dissertation sind Eigeninitiative, großes Engagement, Durchhaltevermögen und die Fähigkeit, strukturiert zu arbeiten, unerlässlich. Doktoranden werden, neben ihrer Forschungstätigkeit, häufig mit in die Lehre eingebunden und können so ihr Wissen in Vorlesungen oder Laborpraktika an die Naturwissenschaftler von morgen weitergeben.

Auch für diejenigen, die später nicht an der Universität, aber beispielsweise in der Industrie oder in Führungspositionen in der Verwaltung tätig werden möchten, kann eine Promotion von Vorteil sein. Entscheidend ist dabei nicht unbedingt das Thema der Doktorarbeit, sondern vielmehr die während der Promotionszeit erworbenen Fähigkeiten.

Wer zunächst einmal in das wissenschaftliche Arbeiten hineinschnuppern und nicht mehrere Jahre promovieren möchte, kann bereits nach Bestehen des 2. Staatsexamens eine Diplomarbeit verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Monate und kann ein Halbjahr des Praktischen Jahres sein. Diplomstudiengänge bieten beispielsweise die Universitäten in Leipzig und Jena an. Nähere Informationen zum Ablauf, zur Anmeldung und zur Betreuer- und Themensuche gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.

Als Apotheker aus dem Ausland in Sachsen arbeiten

Der Beruf des Apothekers ist in Deutschland bundesrechtlich reglementiert. Wer hier als Apotheker tätig werden möchte, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Denn ohne Approbation oder Berufserlaubnis dürfen keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausgeführt werden.

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist zuständig für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für Apotheker, sofern sie ihre Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen möchten. Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist selbständig bei der LDS zu stellen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren und den zuständigen Ansprechpartnern sowie das Antragsformular inklusive einer Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen.

Die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen sowie anderen Heilberuflern spielt eine große Rolle im Berufsalltag des Apothekers. Daher ist – neben der fachlichen Qualifikation – auch ein gewisses sprachliches und fachsprachliches Niveau vom Antragsteller nachzuweisen. Das bedeutet, dass Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 gefordert werden. Dafür spielt es übrigens keine Rolle, in welchem Land Sie ihren Berufsabschluss erworben haben. Darüber hinaus sind weitergehende Fähigkeiten in der allgemeinen und berufsbezogenen Kommunikation – üblicherweise durch einen Fachsprachentest – nachzuweisen. Die genauen Sprachanforderungen finden Sie auf der Homepage der Approbationsbehörde.

Apotheker aus EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz

Für Apotheker aus den EU-Mitgliedsstaaten, dem EWR und der Schweiz ist es vergleichsweise einfach, die deutsche Approbation zu erhalten und eine Tätigkeit als Apotheker in Deutschland aufzunehmen. Die Inhalte der im Ausland absolvierten Ausbildung sowie der dort erlangte Abschluss werden in der Regel ohne weitere Prüfung durch die deutschen Behörden anerkannt. Vor Erteilung der Approbation muss das erforderliche Sprachniveau - üblicherweise durch einen Fachsprachentest - nachgewiesen werden. Nähere Informationen zu den Sprachanforderungen gibt es auf der Homepage der Approbationsbehörde.

Die Approbation wird erteilt, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung etc.).

Apotheker aus Drittstaaten

Bei Apothekern aus Drittstaaten prüft die Approbationsbehörde zunächst die Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Abschlusses und die Inhalte der dort absolvierten Ausbildung. In der Regel besteht Nachholbedarf, insbesondere in Pharmazeutischer Praxis und im Pharmazeutischen Recht.

Apotheker aus Drittstaaten, beispielsweise Syrien, müssen, neben dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau, ihre Fähigkeiten in der allgemeinen und berufsbezogenen Kommunikation nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Ablegen eines Fachsprachentests bei der Landesapothekerkammer. Die genauen Sprachanforderungen finden Sie auf der Homepage der Approbationsbehörde. Anschließend muss eine Kenntnisprüfung erfolgreich absolviert werden, um zu belegen, dass die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, um den Apothekerberuf in Deutschland ordnungsgemäß auszuüben. Erst, wenn diese Hürde gemeistert wurde und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die deutsche Approbation erteilt.

Zum Fachsprachentest meldet die Approbationsbehörde den Prüfling nach Antragstellung und Prüfung der eingereichten Unterlagen bei der Sächsischen Landesapothekerkammer an. Über den Prüfungstermin und den Ablauf der Fachsprachenprüfung wird der Antragsteller dann von der SLAK informiert.

Nach bestandener Fachsprachenprüfung erteilt die Approbationsbehörde auf Antrag eine befristete Berufserlaubnis. Diese ermöglicht es dem Antragsteller, als „Apotheker unter Aufsicht“ in Deutschland tätig zu werden und sich praktisch auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten.

Außerdem benötigen Apotheker aus Drittstaaten für ihren Aufenthalt in Deutschland und die Ausübung der Tätigkeit grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, darin ist auch die Arbeitserlaubnis vermerkt.

Nach Bestehen der Kenntnisprüfung erhält der ausländische Apotheker, sofern keine aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, die deutsche Approbation als Apotheker. Damit kann er ohne weitere Voraussetzungen oder Auflagen als Apotheker in Deutschland tätig werden.

Hospitation

Bereits vor dem Bestehen des Fachsprachentests haben Apotheker mit ausländischer Berufsqualifikation die Möglichkeit, in einer Apotheke praktisch tätig zu werden. Dies ist auch ohne das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis möglich. Im Rahmen einer Hospitation können Sie zum Beispiel als Beobachter an Beratungsgesprächen teilnehmen, sich inhaltlich mit Fachinformationen und Fachzeitschriften auseinandersetzen und die Betriebsabläufe einer deutschen Apotheke kennenlernen.

Wichtig ist, dass der Hospitant keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen darf, da er nicht zum pharmazeutischen Personal gehört. Weiterhin besteht für ihn keine Arbeitspflicht, und er unterliegt nicht dem Weisungsrecht der Apothekenleitung. Es besteht kein Anspruch auf Urlaub oder Vergütung, und die gesetzliche Unfallversicherung entfällt. Als Zeit des „Kennenlernens“ beträgt die Dauer einer Hospitation üblicherweise zwischen zwei und vier Wochen. Der Stundenumfang kann individuell festgelegt werden.

Praktikum und Arbeit im nicht-pharmazeutischen Bereich

Neben einer Hospitation haben Apotheker ohne Berufsanerkennung auch die Möglichkeit, ein vertiefendes und auf eine bestimmte Zeitdauer festgelegtes Praktikum zu absolvieren oder im nicht-pharmazeutischen Bereich der Apotheke zu arbeiten. Denkbar wäre z. B. eine Tätigkeit in der Warenlogistik. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis.

Da es sich in beiden Fällen um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, ist das Mindestlohngesetz zu beachten. Außerdem ist die gesetzliche Unfallversicherung notwendig. Der Arbeitnehmer oder Praktikant unterliegt dem Weisungsrecht der Apothekenleitung, darf aber keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.

Zeitlich befristete Berufserlaubnis – Apotheker unter Aufsicht

Nach bestandener Fachsprachenprüfung und vor dem Ablegen der Kenntnisprüfung können Apotheker aus Drittstaaten auf Antrag zunächst eine auf zwei Jahre befristete Berufserlaubnis erhalten. Diese ermöglicht es dem Berufserlaubnisinhaber, in angestellter Stellung und unter Aufsicht und Verantwortung eines Approbierten pharmazeutisch tätig zu werden.

Apotheker unter Aufsicht werden in den Apothekentarifverträgen gegenwärtig nicht berücksichtigt. Es ist also in jedem Fall das Mindestlohngesetz zu beachten.

Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, die im Wesentlichen mit dem 3. Staatsexamen in Deutschland vergleichbar ist, empfiehlt es sich, den Apotheker unter Aufsicht in allen Bereichen des Apothekenalltags einzubinden. Als Hilfestellung kann dabei der Leitfaden für die Praktische Ausbildung in der Apotheke in der Apotheke dienen. Darüber hinaus empfehlen wir den ausländischen Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme am begleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum, welcher zweimal jährlich für jeweils zwei Wochen durch die SLAK angeboten wird.

Mitgliedschaft bei der Sächsischen Landesapothekerkammer

Nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Heilberufekammergesetz entsteht aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation eine Pflichtmitgliedschaft. Über die Kammerzugehörigkeit entscheidet der Arbeitsort oder, falls keine pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt wird, der Hauptwohnsitz.

Die Mitgliedschaft ist der Sächsischen Landesapothekerkammer mit dem Antragsformular für Approbierte anzuzeigen. Dem Antrag ist eine beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis bzw. Approbation beizufügen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Urschrift der Berufserlaubnis/ Approbation in der Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer innerhalb der Öffnungszeiten vorzulegen. An- und Abmeldungen in einer Kammer erfolgen nicht automatisch, sondern unterliegen stets Ihrer Meldepflicht. Das Mitglied hat sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Pflichtmitgliedschaft zu melden.

Downloads

SLAK Flyer Apotheker_in

Pharmazeutische Tätigkeitsfelder außerhalb der Apotheke (WIV)



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