Basisinformationen zur „ePA für alle“

Was ist die ePA?

Die ePA ist ein sicherer und individueller Datenraum, in dem Gesundheits­daten u.a. zu Medikation und Diagnosen, der Impfpass und Arztbriefe gespeichert werden können. Bisher gibt es bei der ePA ein sog. Opt-in-Verfahren, bei dem Versicherte aktiv bei ihrer Krankenkasse die ePA beantragen müssen (§ 342 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Das Opt-in-Verfahren wurde allerdings kaum angenommen, daher wird ab dem 15. Januar 2025 dieses zu einem Opt-out-Verfahren geändert, auch „ePA für alle“ genannt.

ePA-Zugriff in Pilotphase ausschließlich für Modell-Apotheken

Im Hinblick auf die Pilotphase der ePA, die am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg und Franken startet, hat sich kurzfristig folgende Änderung ergeben:

Während der Pilotphase werden ausschließlich die offiziell als Modell-Apotheke für die Pilotierung angemeldeten Apotheken in den oben genannten Regionen auf die ePA der Versicherten zugreifen können. In NRW nehmen nur Praxen sowie Krankenhäuser und keine Apotheken an der Pilotierung teil.

Das heißt im Umkehrschluss, dass alle anderen Apotheken bundesweit während der Pilotphase keinen Zugriff auf die ePA und somit auch nicht auf die elektronische Medikationsliste (eML) haben.

Damit reagiert die gematik auf die durch den Chaos Computer Club (CCC) vorgestellten technisch denkbaren Angriffsszenarien auf die ePA. Die gematik hat dazu Stellung genommen und die oben genannte sowie weitere Sicherungsmaßnahmen angekündigt: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle.

Zugriff auf die ePA

Die Daten zur ePA liegen in der Telematikinfrastruktur (TI) in dem ePA-Aktensystem. Der Zugriff auf die ePA wird über die Apothekenverwaltungs­systeme erfolgen. Die ersten Softwareanbieter werden frühestens ab Mitte Dezember 2024 prioritär in den Modellregionen mit den erforderlichen Updates starten. Die Softwareanbieter werden ihre Kunden über anstehende Updates informieren.

Konkreten Zugriff auf die ePA eines Versicherten erlangt die Apotheke im Rah­men des sogenannten Behandlungskontextes. Der Behandlungskontext wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Ver­sicherten erzeugt. Eine PIN-Eingabe ist nicht erforderlich. Die Apotheke hat nun stan­dardmäßig drei Tage (Tag des Steckens + 2 Tage) Zugriff auf die ePA dieses Versicherten. Abgabevorgänge ohne Stecken der eGK, z. B. Einlösen des e‑Rezeptes per App, erzeugen bisher keinen Behandlungskon­text. Ein Zu­griff auf die ePA ist in diesen Fällen somit nicht möglich. An der Erweiterung des Behandlungskontextes wird seitens BMG und gematik gearbeitet.

Exkurs: Widerspruchsrecht der Versicherten

Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, der ePA insgesamt zu widersprechen oder festzulegen, welche Daten gespeichert werden sollen und welche Apotheke oder Praxis darauf zugrei­fen darf. Auch die Dauer des Behandlungskontextes kann durch die Ver­sicherten angepasst werden. Dies kann in der ePA-App oder bei der Ombudsstelle der Krankenkasse erfolgen. Es wird also Fälle geben, in denen die Apotheke keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf die ePA eines Versicherten haben wird. Die verschiedenen Widerspruchsmöglich­keiten des Versicherten hat die gematik zusammengefasst.

Elektronische Medikationsliste

Die elektronische Medikationsliste (eML) wird die erste Komponente der ePA sein, mit denen Apotheken in Kontakt kommen werden. Die Verordnungs- und Dispensierdaten aller e-Rezepte eines Versicherten werden automati­siert durch den e-Rezept-Fachdienst in dessen eML übertragen und dort chrono­logisch gespeichert.

Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken können in diesen Prozess nicht ein­greifen. Es kann zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke und dem Erscheinen dieses Arzneimittels in der eML des Versicherten kommen. Die Apotheke hat darauf keinen Ein­fluss.

Alle zugriffsberechtigten Leistungserbringer und die Versicherten haben ab dem 15. Januar 2025 ausschließlich lesenden Zugriff auf die eML. OTC-Arzneimittel bzw. nicht via e-Rezept verordnete Arzneimittel können zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der eML ergänzt werden.

Der DAV geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass das Bera­tungsgespräch weiterhin die Grundlage für die Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke bleibt. In diesem Sinne wäre die eML dann zu sichten, wenn sich aus dem individuellen Beratungsgespräch heraus ein konkreter Anlass ergibt.

Die gematik stellt ein kurzes Erklärvideo zur eML sowie einen Spickzettel für Apotheken zur ePA  zur Verfügung.

Ab 15. Juli 2025 soll die eML auch bearbeitbar sein, sodass darin OTC-Arzneimittel und weitere nicht via e-Rezept verordnete Arzneimittel von Apotheken und Arztpraxen ergänzt werden können.

Aufgaben und Vergütung der Apotheke

Für die Apotheken wird derzeit die Vergütung gemäß § 346 Abs. 2 und 4 SGB V verhandelt, die frühestens ab 15. Juli 2025 in Kraft treten kann, wenn der durch die Apotheken editierbare elektronische Medikationsplan (eMP) und die entsprechenden technischen Erweiterungen zur eML zur Verfügung stehen.

Des Weiteren wird es zum Start der ePA technisch noch nicht möglich sein, auf Verlangen des Versicherten in die ePA einzusehen sowie Daten zu löschen. Hierfür sind gematikseitig weitere technische Vorbereitungen nötig. Ein Umsetzungszeitpunkt steht noch nicht fest. Die Einsichtnahme in die ePA und Löschung von Daten als freiwillige Leistung der Apotheke gemäß § 129 Absatz 5h Ziffer 4 SGB V ist mit dem Digital-Gesetz beschlossen worden. Die vorgesehene Vergütung wird zwischen GKV-Spitzen­verband und DAV (im Benehmen mit KBV und PKV-Verband) vereinbart.

Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle – Apotheken“ vom 27. November 2024

Die Veranstaltung der gematik „gematik digital: ePA für alle – Apotheken“ am 27. November 2024 wurde aufgezeichnet. Sie finden die Aufzeichnung unter https://www.youtube.com/watch?v=mObnMMc9vo8. Außerdem sind unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Veranstaltungen/Folien/20241127-gematik_digital-Apotheken.pdf die Folien aus der Veranstaltung eingestellt.

Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik trifft: ePA für alle - Demonstration Primärsysteme Apotheken“ am 18. Dezember 2024

Die Veranstaltung der gematik „gematik trifft: ePA für alle - Demonstration Primärsysteme Apotheken“ am 18. Dezember 2024 wurde aufgezeichnet. Unter dem Link https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle/mitschnitte-apotheken finden Sie die Aufzeichnung zur Gesprächsrunde sowie die Aufzeichnungen der Breakout-Sessions mit den Anbietern der unterschiedlichen Apothekenverwaltungssysteme.

Fachliche und rechtliche FAQ zur „ePA für alle“

Der Geschäftsbereich Arzneimittel und Ökonomie der ABDA hat fachliche sowie rechtliche FAQ zur „ePA für alle“ erstellt. Die beiden FAQ sind auf der ABDA-Homepage unter https://www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/ in der aktuellsten Version zu finden.

Bestellung kostenfreier Informationspakete zur „ePA für alle“

Unter https://shop.gematik.de können Apotheken kostenfreie Infopakete zur ePA bestellen. Mit diesen kompakten Materialien erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um Ihre Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich über die Vorteile und die Nutzung der ePA für alle aufzuklären. Hier finden Sie die Materialien inklusive mehrsprachiger Patienteninformationen zusätzlich auch zum Download.

Informationen der Krankenkassen zur ePA und ihren Apps

Seit der zweiten Jahreshälfte 2024 informieren die Krankenkassen ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte und ihre Apps. Unter www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app stellt die gematik die Informationen der gesetzlichen Krankenkassen und einiger privater Krankenversicherungen in alphabetischer Reihenfolge zur Verfügung.

 

Stand: 3. Januar 2025

Oben

Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, unsere Website und unseren Service zu optimieren.