Informationen zum PTA-Beruf

Der Berufsabschluss als PTA eröffnet Ihnen wunderbare, spannende und vielfältige Möglichkeiten. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden nicht umsonst als „die rechte Hand“ des Apothekers bezeichnet. Sie arbeiten weitgehend selbständig, aber immer unter Aufsicht eines approbierten Mitarbeiters. In der Apotheke gehören die Belieferung von Rezepten, die Kundenberatung oder die Herstellung patientenindividueller Rezepturen zu Ihren Kernaufgaben. Die Arbeit wird garantiert nie langweilig und kann dabei gleichzeitig zur Berufung werden.

Und weil für all diese Facetten des Berufsalltags fundiertes Fachwissen nötig ist, stehen Ihnen zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten und sogar Maßnahmen zur Weiterqualifizierung in bestimmten Bereichen offen.

Eines ist klar: Die Berufsaussichten für PTA sind durchweg positiv – sei es in den öffentlichen Apotheken oder anderen Bereichen, in denen pharmazeutisches Wissen, handwerkliche Geschicklichkeit und Organisationstalent wichtig sind.

PTA-Reformgesetz – Befugniserweiterung für PTA

Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen PTA-Reformgesetz ergeben sich nicht nur Änderungen für die PTA-Ausbildung, sondern auch für die Arbeit von PTA in der Apotheke. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Unter Beachtung der geänderten Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung § 3 Abs. 5b können PTA bei bestimmten Tätigkeiten erweiterte Befugnisse erteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt dann die Pflicht zur Beaufsichtigung durch einen Apotheker.

Diese Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 5b ApBetrO sind:

für PTA mit Abschlussnote mindestens „gut“:

  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Apotheken in Vollzeit (VZ) oder in entsprechendem Umfang in Teilzeit (TZ)
  • gültiges Fortbildungszertifikat (FZ) einer Apothekerkammer

für PTA mit Abschlussnote schlechter als „gut“:

  • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Apotheken in VZ oder in entsprechendem Umfang in TZ
  • gültiges FZ einer Apothekerkammer

sowie außerdem          

für den (Filial-)Apothekenleiter:

  • PTA arbeitet seit mindestens 1 Jahr in seinem Verantwortungsbereich,
  • (Filial-)Apothekenleiter vergewissert sich, dass PTA pharmazeutische Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann,
  • Festlegung von Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten, die ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden können (Widerruf bei Änderungen jederzeit möglich) nach schriftlicher Anhörung des bzw. der PTA.

Damit die (erweiterten) Befugnisse für PTA in der Apotheke schriftlich im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) dokumentiert werden können, bietet die ABDA auf ihrer Homepage eine entsprechende Arbeitshilfe an. Das individuell anpassbare Dokument finden Sie unter „Leitlinien und Arbeitshilfen“ unter der Rubrik „Weitere Arbeitshilfen“.

Tätigkeitsbereiche

Egal, ob Kundenberatung, praktische Tätigkeiten in Rezeptur und Labor oder die Arbeit am Computer – das Know-how von PTA ist überall gefragt.

Beratung und Abgabe

PTA informieren in der Apotheke über Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln und geben diese auch ab. Sollte ein Kunde mit konkreten Beschwerden, zum Beispiel einer Erkältung, in die Apotheke kommen, steht ihm auch hier der/die PTA beratend zur Seite. Und damit die abgegebenen Medikamente wie gewünscht wirken können, darf eine Erläuterung zur korrekten Einnahme oder Anwendung natürlich nicht fehlen. Neben den verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln gibt es noch eine große Palette weiterer Produkte, wie Kosmetika, Medizinprodukte oder Diätetika, zu denen PTA umfassend informieren können.

(Pharmazeutische) Dienstleistungen

Schon mal von den Pharmazeutischen Dienstleistungen gehört? Auch einige dieser Leistungen, die die Krankenkassen für ihre Versicherten übernehmen, dürfen von PTA durchgeführt werden. Dazu zählen die standardisierte Blutdruckmessung und die Schulung zur korrekten Anwendung von Inhalatoren, die zum Beispiel bei Asthma-Erkrankungen zum Einsatz kommen. Daneben können PTA auch Blutuntersuchungen, wie Blutzucker- und Cholesterinwertbestimmungen durchführen. Das Anmessen von Kompressionsstrümpfen gehört nach einer speziellen Schulung ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Herstellung von Arzneimitteln

In der Rezeptur beweisen PTA handwerkliches Geschick: Die Herstellung von individuellen Lösungen, Salben oder Tees auf ärztliche Verordnung oder auf Wunsch des Kunden erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Sorgfalt. Und sogar Arzneiformen wie Kapseln und Zäpfchen, deren rezepturmäßige Herstellung sehr anspruchsvoll ist, werden in der Apotheke angefertigt. So können unter anderem Säuglinge und Kleinkinder versorgt werden, für die eine passende Dosierung oder Darreichungsform auf dem Markt nicht zur Verfügung steht.

Analytik

Bevor die gelieferten Ausgangsstoffe in der Rezeptur zu Arzneimitteln verarbeitet werden dürfen, muss zunächst überprüft werden, ob es sich auch tatsächlich um die bestellten Substanzen handelt. Die Prüfung der Identität von Arznei- und Hilfsstoffen erfolgt im Labor der Apotheke über chemische Nachweise oder unter Zuhilfenahme von entsprechenden Analysegeräten.

Die meisten PTA werden aufgrund des vielfältigen Aufgabenspektrums nach abgeschlossener Berufsausbildung in einer öffentlichen Apotheke tätig. Zudem finden sie hier wohnortnahe Arbeitsplätze. Und dank einer häufig flexiblen Arbeitszeitplanung lassen sich Familie und Beruf gut vereinbaren. Auch der persönliche Kontakt zu Kunden, Arztpraxen und Pflegepersonal ist für viele PTA ein Grund, sich für die öffentliche Apotheke zu entscheiden.

Auch wenn der Patientenkontakt in Krankenhausapotheken deutlich geringer ist, bieten auch diese einen interessanten Arbeitsplatz. Hier findet die Arzneimittelversorgung der einzelnen Stationen und Abteilungen in einem wesentlich größeren Maßstab statt. PTA werden schwerpunktmäßig u. a. in der Prüfung und Herstellung eingesetzt. Dazu zählt in vielen Kliniken auch die Zubereitung von Ernährungs- und Zytostatikalösungen für schwerstkranke Patienten.

Des Weiteren können PTA in der pharmazeutischen Industrie, in Forschungslaboren der Universitäten, bei Krankenkassen, in Abrechnungszentren und Behörden weitere spannende Jobs finden.

Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

PTA-Ausbildung abgeschlossen, und jetzt? Wer denkt, das in der Ausbildung erworbene Wissen reicht aus, um den Alltag in der Apotheke irgendwie zu meistern, täuscht sich. Ob Änderungen der Therapieleitlinien, neu zugelassene Arzneimittel, angepasste Rezepturvorschriften oder Digitalisierung – die Pharmazie entwickelt sich ständig weiter. Um immer auf dem aktuellen Wissensstand zu bleiben und Kunden angemessen beraten zu können, sollten auch PTA ihr Fachwissen ständig auffrischen.

Damit PTA diesem Anspruch gerecht werden und den Entwicklungen im Gesundheitswesen auf Augenhöhe begegnen können, bietet die Sächsische Landesapothekerkammer eine Reihe von Präsenzfortbildungen bzw. Web-Seminaren an – einige davon speziell für das nichtapprobierte pharmazeutische Personal. Auch in der Mediathek können Sie sich für interessante Fortbildungen anmelden. Als Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung können PTA ihre Aktivitäten mit einem freiwilligen Fortbildungszertifikat dokumentieren lassen. Wenn es um Beratungswissen zu einzelnen Produkten geht, offerieren zudem viele Firmen spezielle, produktbezogene Schulungen für das Apothekenpersonal.

Auch einige Fachgesellschaften bieten Weiterqualifizierungen an. Bei der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich zur „PTA Onkologie DGOP“ zu qualifizieren – ein interessantes Angebot für PTA, die Zytostatikalösungen herstellen. Nähere Infos finden Sie hier.

Und wer sich für Betriebswirtschaft, Marketing und Personalführung interessiert, für den könnte der Lehrgang zum „Apothekenfachwirt“ das Richtige sein.

Sie möchten später eine eigene Apotheke führen und als approbierter Apotheker oder approbierte Apothekerin noch mehr spannende Aufgaben übernehmen? Dann stehen Ihnen auch die Türen zum Pharmaziestudium offen. Bei entsprechender Berufserfahrung als PTA ist das Studium an einigen Universitäten sogar ohne Abitur möglich. Und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt es unter Umständen sogar ein Aufstiegsstipendium, um das Studium zu finanzieren. Weitere Informationen zum Apothekerberuf und zum Pharmaziestudium finden Sie hier.

Das Ende der Karriereleiter ist also nach Abschluss der Berufsausbildung keinesfalls erreicht!

Als PTA aus dem Ausland in Sachsen arbeiten

Da der PTA-Beruf in Deutschland zu den reglementierten Berufen zählt, ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation notwendig, um hier als PTA arbeiten zu dürfen. Die Berufsanerkennung ist im PTA-Berufsgesetz (PTAG) näher geregelt.

Wer eine Tätigkeit als PTA in Sachsen aufnehmen möchte, muss die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Berufsausbildung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) überprüfen lassen:

Kommunaler Sozialverband Sachsen, FD 150, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier. Auf der Homepage des Kommunalen Sozialverbandes können Sie sich außerdem das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zu den benötigten Unterlagen herunterladen.

Downloads

ABDA Flyer PTA

ABDA PTA-Reformgesetz_wichtige Regelungen

ABDA Arbeitshilfe_Dokumentation Befugnisse PTA



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