Ausbildung zur/zum PKA
Der Ausbildungsberuf pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellte/ pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird staatlich anerkannt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre und wird nach dem dualen System durchgeführt. Das bedeutet, dass die/der Auszubildende in einer Apotheke oder Krankenhausapotheke praktisch ausgebildet wird und parallel dazu die Berufsschule besucht.
Gegenstand der Ausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Der Ausbildungsbetrieb
- Stellung der Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- Berufsbildung
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationale Energie- und Materialverwendung
- Bürowirtschaft und Statistik
- Büroorganisation
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Textverarbeitung
- Statistik
- Rechnungswesen
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Preisbildung
- Rezeptabrechnung
- Warenbewirtschaftung
- Beschaffung
- Lagerung
- Warenwirtschaftssysteme
- Marketing in der Apotheke
- Verkaufsvorbereitung
- Werbung und Verkaufsförderung
- Dienstleistungen
- Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
- Arzneimittel
- Arzneistoffe und Darreichungsformen
- Arzneimittelgruppen
- apothekenübliche Waren
- Warengruppen zur Anwendung am Menschen
- Pflanzenschutzmittel
- Beratung und Verkauf
- Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
- Gesundheitsschutz und Erste Hilfe
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an die örtlichen Apotheken. Die Berufsschule zur Ausbildung von PKA in Sachsen ist das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen "Karl August Lingner" (www.bsz-gesundheit.de) in Dresden.
Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/ zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom 3. März 1993. (BGBI. I S. 292 vom 12. März 1993)