Weiterbildung

Die Weiterbildung ist eine praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich.

Weiterbildung im Gebiet

Die Weiterbildung kann nach Erteilung der Approbation im Rahmen der aktiven Berufsausübung in folgenden Gebieten begonnen werden:

  1. Allgemeinpharmazie,
  2. Klinische Pharmazie,
  3. Pharmazeutische Analytik und Technologie,
  4. Arzneimittelinformation,
  5. Theoretische und Praktische Ausbildung,
  6. Toxikologie und Ökologie,
  7. Klinische Chemie und
  8. Öffentliches Gesundheitswesen.

Zur Erlangung der entsprechenden Gebietsbezeichnung sind primär folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • mind. 3-jährige Weiterbildungszeit (bei Vollzeittätigkeit) an einer ermächtigten Weiterbildungsstätte,
  • Betreuung des/der Weiterzubildende/n durch eine/n befugte/n Fachapotheker/in,
  • Nachweis qualitätssichernder Maßnahmen (Anfertigung einer Projektarbeit; Bearbeitung von vier theoretischen und einer dokumentierten praktischen Aufgabenstellung(en) pro Jahr),
  • Besuch von Seminarveranstaltungen (mind. 120 Stunden),
  • abschließendes Prüfungsgespräch.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen des entsprechenden Fachapothekertitels.

Jeder Fachapotheker des in Frage kommenden Gebietes kann als Weiterbildender (Befugter) fungieren. Sofern noch keine Ermächtigung vorliegt, ist diese bei der Geschäftsstelle zu beantragen.

Auch die Arbeitsstellen aller am Weiterbildungsprozess Beteiligten sind als Weiterbildungsstätte zuzulassen.
 

Weiterbildung im Bereich

Zusätzlich zur Gebietsweiterbildung ist die Qualifikation in folgenden Bereichen möglich:

  1. Prävention und Gesundheitsförderung,
  2. Ernährungsberatung,
  3. Naturheilverfahren und Homöopathie,
  4. Onkologische Pharmazie,
  5. Geriatrische Pharmazie,
  6. Infektiologie und
  7. Medikationsmanagement im Krankenhaus.


  8.  

Die Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren (mind. 100 Stunden) während der Berufstätigkeit und schließt mit einer Prüfung ab. Eine Projektarbeit ist nur notwendig, wenn diese ausdrücklich gefordert wird. 

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der entsprechenden Bereichsbezeichnung.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer, in der Anlage zur Weiterbildungsordnung sowie den Durchführungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer. 

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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