Direkt zum Inhalt

Dronabinol-haltige Arzneimittel: Keine Erstattungsfähigkeit durch die Kassen

Nach wie vor gibt es in Deutschland kein zugelassenes Cannabinoid-haltiges Arzneimittel. Daran wird sich nach Aussage des BfArM vorerst auch nichts ändern, da keine entsprechenden Zulassungsanträge vorliegen.

Allerdings kann Dronabinol im Einzelfall nach AMG § 73 Abs. 3 zum Beispiel als Marinol(R) aus den USA importiert werden. Zugelassene Indikationen sind die Behandlung
1. der Anorexie mit Gewichtsverlust bei AIDS-Patienten und
2. von Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten, die auf eine konventionelle antiemetische Therapie nicht ansprechen [1, 2].

Darüber hinaus ist Dronabinol als Rezeptursubstanz zum Beispiel von der Fährhaus Pharma GmbH, Hamburg, verfügbar. Rezepturvorschriften für Kapseln 2,5/ 5 oder 10 mg und für Ölige Tropfen 2,5% finden sich im NRF Kapitel 22.7. und 22.8. Auch sie sind zum Einsatz als Antiemetikum oder Appetitstimulans in besonders begründeten Fällen vorgesehen.

Doch bevor im Einzelfall Marinol(R) importiert oder eine Dronabinol-Rezeptur hergestellt wird, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme durch die Kassen abzuklären.
Hintergrund: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag wies die Bundesregierung kürzlich darauf hin, dass Cannabinoide aufgrund der fehlenden Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss derzeit nicht erstattungsfähig sind. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums dürfen Kassen nicht zugelassene Arzneimittel, die als Einzelimport nach Deutschland verbracht werden, nicht erstatten. Die Legalisierung des Imports bezieht sich lediglich auf das Inverkehrbringen. Auch die Rezepturen dürfen erst auf Kassenrezept verordnet werden, wenn diagnostischer und therapeutischer Nutzen sowie medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Gemeinsamen Bundes-ausschuss anerkannt sind (SGB V §135). Das Ministerium erinnert in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich daran, dass Dronabinol seit 1998 in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig ist (BtMG Anlage III) und daher als Rezeptursubstanz eingesetzt werden darf.

Fazit: Aus rechtlicher Sicht sind Einzelimport eines Dronabinol-haltigen Fertigarzneimittels und Herstellung einer Dronabinol-haltigen Rezeptur abgesichert. Bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung empfiehlt es sich derzeit aber, die Kostenübernahme vorab zu klären. In den oben genannten Indikationen können die Kassen patientenindividuelle Regelungen treffen. Ausserhalb der oben genannten Indikationen, zum Beispiel beim Einsatz in der Schmerztherapie oder gegen Spastik bei Multipler Sklerose, ist wegen der unzureichenden Datenlage mit einer Erstattung durch die Kassen nicht zu rechnen [3].
Bei Entscheidungsfreiheit zwischen Beschaffung oder Herstellung sollten Kosten- und Zeitaspekte berücksichtigt werden. Die Rezepturen sind um ein Vielfaches kostengünstiger und sollten in der Regel schneller verfügbar sein, als mit Verzögerungen verbundene Importe.
Quellen:
DAZ Nr. 9, 26.02.2004, 953-6
(1) drugdex-Monographie, I. Quartal 2004
(2) www.marinol.com
(3) Information der AOK Sachsen am 05.03.2004

Newsarchiv

2010
11.06.2010: Tag der Apotheke 2010
07.04.2010: Kammerversammlung am 27. April 2010
2009
23.09.2009: Neue Ausgabe der „Kinderstube“ erschienen
04.03.2009: Generationenpreis des Freistaates Sachsen erstmals ausgelobt
2008
27.11.2008: Dr. Christina Bendas in den Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer gewählt
20.10.2008: Aktuelle Themen im "Apotheken-TV"
02.10.2008: Quecksilber-Thermometer jetzt entsorgen
12.09.2008: Wochenendworkshop „Patient & Pharmazeutische Betreuung“ (15 FbP)
12.06.2008: Aktuelle Themen im "Apotheken-TV"
11.06.2008: Tag der Apotheke am 12. Juni 2008 - Sächsische Apotheker zeigen aktiven Verbraucherschutz
02.04.2008: "Organisierte Arzneimittelkriminalität jetzt bekämpfen"
2007
23.07.2007: Aktion "Diabetes erkennen. Testen Sie Ihr Risiko." startet in sächsischen Apotheken
19.06.2007: Friedemann Schmidt im Amt bestätigt
11.05.2007: Kammerwahl 2007
11.05.2007: Wahlkreis 1
11.05.2007: Wahlkreis 2
11.05.2007: Wahlkreis 3
11.05.2007: Wahlkreis 4
03.05.2007: Amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) warnt vor gefälschten Diätmitteln im Internet
2006
06.11.2006: Apotheken-TV im Regionalfernsehen
16.10.2006: Die STApV informiert – Hans Knoll und Dr. Siegfried Schellin für weitere vier Jahre im Amt bestätigt
2005
14.10.2005: Apotheken prüfen jährlich fast acht Millionen Arzneimittel
11.07.2005: Aufklärungsmaterial zu Grippe- und Pneumokokken-Impfung
08.07.2005: EMEA empfiehlt Anwendungsbeschränkungen für Coxibe
2004
16.12.2004: Bittere Mandeln zur Weihnachtszeit
29.11.2004: Apotheken am Scheideweg - Es ist Zeit das Schweigen zu beenden und zu handeln
15.11.2004: Bilanz und Ausblick - 32. Kammerversammlung tagte
12.11.2004: Commiphora bei Arthritis und Arthrose?
18.10.2004: Cox-2-Hemmer
15.10.2004: 20 Gesundheitstipps zum Thema Erkältung
12.10.2004: Retinablutungen unter Lantus® (Insulin Glargin)?
01.10.2004: VIOXX® (Rofecoxib): Weltweite Marktrücknahme wegen kardiovaskulärer Toxizität
27.09.2004: Großhandelstätigkeit von Apotheken
20.09.2004: Ayurveda und Hippokrates?
09.09.2004: Accoromba-Tee-Kapseln zur Gewichtsreduktion?
05.08.2004: Warnung vor LIBIDFIT
26.07.2004: Phytopharmaka perioperativ absetzen
27.04.2004: Pseudo Customer-Konzept: Ein Angebot zur Qualitätssicherung der Beratung in öffentlichen Apotheken
21.04.2004: Gedenkstätte für die Dresdner Sophienkirche
27.03.2004: Online Fortbildungspunkte sammeln
17.03.2004: OTC-Arzneimittel: Ausnahmeliste veröffentlicht
17.03.2004: Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Ansprechpartner für überforderte oder unzufriedene Patienten
10.03.2004: Ab sofort Sprechtage des Präsidenten und der Vizepräsidentin
10.03.2004: Dronabinol-haltige Arzneimittel: Keine Erstattungsfähigkeit durch die Kassen
19.02.2004: Vorsicht, wieder Bauernfänger mit Nahrungsergänzungsmitteln unterwegs
19.02.2004: Insulinanaloga in der Kritik
18.02.2004: Gefälschte, wirkstofffreie Verhütungspflaster per Versandhandel geliefert
09.02.2004: Kalzium aus Korallen

nach oben

design & programmierung: werk4.1 neue medien gmbh