Rechtsgrundlagen

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Satzungsentwürfe mit Möglichkeit zur Stellungnahme

Für Satzungsentwürfe der Sächsischen Landesapothekerkammer, die berufsreglementierenden Charakter haben, werden vor der Beschlussfassung durch die Kammerversammlung für einen Zeitraum von zwei Wochen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme veröffentlicht. Die während der Veröffentlichung eingehenden Stellungnahmen werden den Kammerversammlungsmitgliedern mit der Ladung zur Kammerversammlung bekanntgegeben, § 6 Abs. 1 Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer.

Aktuell gibt es keine zu veröffentlichenden Regelungen.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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