Mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gibt es ein zusätzliches Leistungsportfolio, welches die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf. Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. ABDA, BAK und DAV haben für die Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Im Rahmen der Informationsveranstaltung sollen zahlreiche Fragen zu bspw. personellen Voraussetzungen, benötigten Qualifikationen oder der Abrechnung von pDL geklärt werden.
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