Im Jahr 2011 wurden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen einzuführen. Die gesetzlichen Vorgaben dazu macht die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU. In der Folge dürfen ab dem 9. Februar 2019 in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung ein individuelles Erkennungsmerkmal in einem Data Matrix Code tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. In der Apotheke dürfen solche Arzneimittelpackungen erst nach Überprüfung des Siegels auf Unversehrtheit sowie deren erfolgreicher Verifikation und Ausbuchung aus einer speziellen Datenbank an den Patienten abgegeben werden.
Um Sie rechtzeitig umfassend darüber zu informieren, welche Vorkehrungen zu welcher Zeit durch die Apotheke zu treffen sind, laden wir interessierte Apothekerinnen, Apotheker und PTA zu einer Informationsveranstaltung ein. Als Referenten konnten wir Hubertus Hacke, Referent Märkte von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. gewinnen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur einen Teilnehmer pro Apotheke berücksichtigen können. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken in Sachsen, auch diejenigen, die nicht SAV-Mitglied sind, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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