Corona-Information Nr. 345 19.05.2023
Abgabe und Abrechnung des Arzneimittels Paxlovid® ab dem 8. April 2023 zu Lasten sonstiger Kostenträger
Aufgrund der Beendigung der Pandemie wird dies vorerst die letzte gemeinsame Corona-Information von Sächsischem Apothekerverband e.V. und Sächsischer Landesapothekerkammer sein.
Abgabe und Abrechnung des Arzneimittels Paxlovid® ab dem 8. April 2023 zu Lasten sonstiger Kostenträger
Auch für Leistungsberechtigte der Kostenträger Bundeswehr, Bundespolizei sowie Postbeamten ist nicht mehr das BAS auf der Verordnung anzugeben.
Die mit dem GKV-Spitzenverband getroffenen Regelungen zur Abrechnung von Paxlovid® gelten auch gegenüber der Bundeswehr, Bundespolizei und der Postbeamtenkrankenkasse:
Für das Arzneimittel Paxlovid® wird die bisherige PZN zur Rezeptbedruckung mit den bisherigen Angaben zur Vergütung verwendet. Lediglich für den Botendienst wird ein neues Sonderkennzeichen vereinbart, welches seit dem 8. April 2023 bei der Abrechnung anzugeben ist.
Die zu verwendenden Kennzeichen lauten:
17977087 PAXLOVID 150/100 mg Filmtabletten Bund (bereits bekannt)
17717386 Botendienst (neu ab 08.04.2023)
Aufgrund der Beendigung der Pandemie wird dies vorerst die letzte gemeinsame Corona-Information von Sächsischem Apothekerverband e.V. und Sächsischer Landesapothekerkammer sein.