Die Kennzeichnung von Arzneimitteln spielt in der Apotheke eine wichtige Rolle und ist durch Rechtsvorschriften detailliert geregelt. Sowohl die Patienteninformation, als auch der Verbraucherschutz stehen dabei im Focus. Die Kennzeichnungsvorgaben von Individualrezepturen und Fertigarzneimitteln unterscheiden sich in mehreren Punkten. Industriell hergestellte Arzneimittel werden nach den Vorgaben von §10 AMG gekennzeichnet und benötigen immer eine Packungsbeilage. Die individuellen Rezepturarzneimittel hingegen, werden gemäß §14 ApBetrO gekennzeichnet. Es stellt sich die Frage, ob die Forderungen des Gesetzgebers zur Deklaration eines Individualarzneimittels ausreichend und zeitgemäß sind oder ob man diese Minimalforderung durch eine Ergänzung zum Wohle des Patienten erweitern könnte.
Video steht bis zum 22. Oktober 2023 zur Verfügung.
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