Die Chemikalienverbotsverordnung vom 20. Januar 2017 hat für alle bisher auf diesem Gebiet Sachkundigen die Pflicht zur Fortbildung eingeführt. Sachkundig durch Ausbildungsabschluss waren bis zum 30. Juni 2019 alle Mitarbeiter des pharmazeutischen Personals. Wollen diese Personen ihre Sachkunde aufrechterhalten, müssen sie nach jeweils sechs Jahren eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besuchen.
Die hier angebotene eintägige Schulung wird von Seminar E als anerkannter Seminaranbieter für die Sächsische Landesapothekerkammer durchgeführt.
Die Veranstaltung umfasst neun Lehreinheiten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden folgende Inhalte vermittelt:
Zum Abschluss des Seminars besteht Gelegenheit, den eigenen Lernfortschritt anhand eines Selbsttests zu überprüfen.
Bringen Sie bitte zum Seminar Ihren Ausbildungsabschluss (bspw. Approbationsurkunde) im Original und den gültigen Personalausweis mit. Nur gegen Vorlage des Ausbildungsabschlusses kann der Sachkundenachweis ausgestellt werden.
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