Voraussetzung für die Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken ist ein mehrteiliger Schulungsnachweis gemäß BAK-Curriculum:1. Selbststudium (2 Fortbildungsstunden)2. Influenza – Theorie (2 Fortbildungsstunden)3. COVID-19 – Theorie (2 Fortbildungsstunden)4. Durchführung der Impfung – Theorie (2 Fortbildungsstunden)5. Durchführung der Impfung – praktische Übungen (mind. 4 Fortbildungsstunden)6. Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (mind. 2 Fortbildungsstunden)
In dieser Praxisfortbildung werden die entsprechenden Inhalte für die Punkte 5 und 6 vermittelt.
Bitte beachten Sie: Diese Schulung ist Teil des aktuellen BAK-Curriculums vom 14. Februar 2023 und qualifiziert zur Durchführung von Impfungen gegen Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2. Für die Impfberechtigung mit weiteren Totimpfstoffen ist eine Ergänzungsschulung zu absolvieren, deren Curriculum erst noch von der Bundesapothekerkammer erarbeitet wird.
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