Fortbildungszertifikat nichtapprobierte pharmazeutische Angestellte
Die Kammerversammlung der SLAK hat 2015 eine Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und pharmazeutische Assistenten (RL FB PTA) beschlossen (siehe Rechtsgrundlagen). Seit 1. Januar 2016 ist es für diese Berufsgruppe auch in Sachsen möglich, Fortbildungspunkte zu sammeln und über die Beantragung eines Fortbildungszertifikats anerkennen zu lassen.
Voraussetzung für die Ausstellung des Fortbildungszertifikates ist, dass die Angehörigen der oben genannten Berufsgruppen in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren vor Antragstellung mindestens 100 Fortbildungspunkte (FbP) erworben haben. Von diesen müssen mindestens 30 FbP aus Fortbildungsmaßnahmen stammen, die von der Sächsischen Landesapothekerkammer, einer anderen Apothekerkammer oder der ADKA organisiert und durchgeführt wurden.
Nach dem Besuch einer SLAK-Fortbildung erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Bei Beantragung eines Fortbildungszertifikats reichen Sie die Teilnahmebestätigungen bitte gemeinsam mit Fortbildungsnachweisen anderer Kammern und Teilnahmebestätigungen von Fremdanbietern ein. Nach Ausstellung des Zertifikats erhalten Sie alle Nachweise zurück.