Apotheken in Sachsen stellten 2018 mehr als 240.000 Rezepturarzneimittel her

Dresden (SLAK, 26.04.2019): 

Im Jahr 2018 haben die öffentlichen Apotheken in Sachsen rund 240.000 so genannte allgemeine Rezepturen, wie z. B. Kapseln oder Salben, für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI).

„Insgesamt liegt die Zahl der Rezepturarzneimittel allerdings noch höher, denn Rezepturen für Privatversicherte, von Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten sind in diesen DAPI-Daten noch nicht erfasst“, sagt Göran Donner, Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer.

Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel, wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein Fertigarzneimittel gibt. Donner: „Rezepturen schließen Versorgungslücken. Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten.“

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. "Zeitnah Kapseln oder Zäpfchen anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort“, so Donner. „Der Prozess ist für die Apotheke aufwändig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert. Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken aber zu den so genannten ‚Gemeinwohlpflichten‘, die von ausländischen Arzneimittelversendern oft nicht erfüllt werden.“

 

Pressekontakt: 

Solveig Wolf, Sächsische Landesapothekerkammer, Tel.: 0351/263 93 214, E-Mail: s.wolf@slak.de

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