Apotheken in Sachsen gaben 2015 rund 11 Millionen Arzneimittel ab, die wegen der Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind

Dresden (SLAK, 19.08.2016): 

Es kommt bei Medikamenten nicht nur auf den Wirkstoff, sondern auch auf die Darreichungsform an. Die richtige Anwendung verschiedener Darreichungsformen ist erklärungsbedürftig. Im Jahr 2015 gaben die Apotheken in Sachsen rund 11 Millionen Arzneimittel ab, die – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv waren. Das waren rund 32 % aller abgegebenen Arzneimittel. Dies ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2015.

 

Die fast 1.000 öffentlichen sächsischen Apotheken gaben 2015 insgesamt rund 35,6 Millionen Packungen Fertigarzneimittel zu Lasten der GKV in Einzelverordnungen ab. Davon waren rund 11 Millionen allein wegen der Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Im Vergleich zum Jahr 2014 nahm die Zahl aller abgegebenen Packungen leicht ab, die der beratungsbedürftigen Darreichungsformen stieg dagegen um ca. 26.000. Nicht erfasst wurde die Abgabe von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln und an Privatversicherte.

„Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, sagt Göran Donner, Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Donner: „Jeder Patient sollte sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“

Der größte Anteil der beratungsintensiven Arzneimittel entfiel auf Darreichungsformen, die ohne spezielle Rücksprache nicht geteilt werden dürfen (5 Millionen Packungen). Donner: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“ Auf Platz zwei und drei der beratungsbedürftigen Darreichungsformen folgten Medikamente zur Injektion bzw. Infusion (2 Millionen Packungen) und Medikamente zur Anwendung am Auge (1 Million Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur Inhalation, zur Anwendung in der Nase, in der Vagina oder im After. Apotheker erklären auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen.

 

Pressekontakt:  Solveig Wolf, Sächsische Landesapothekerkammer, Tel.: 0351/263 93 214

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