Apotheker in Sachsen informieren - Jedes dritte Medikament wegen Arzneiform beratungsbedürftig

Dresden (SLAK, 07.10.2010): 

Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirkstoffpflaster zu beachten? Rund jedes dritte vom Arzt in Sachsen verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (32 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt. Die sächsischen Apotheken gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 13 Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Darreichungsformen an rund 1,8 Millionen GKV-Versicherte ab. Mehr als jeder zweite GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.

„Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopfschmerztablette zu schlucken ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, so Friedemann Schmidt, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können die Wirkung eines Präparats aber verändern oder zu Nebenwirkungen führen. Schmidt: „Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen.“

Der größte Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 990.000 GKV-Versicherte in Sachsen erhielten magensaftresistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (450.000 Patienten). Apotheker informierten über die richtige Anwendung eines Augenarzneimittels weitere 410.000 Patienten.

 

Pressekontakt:  Solveig Wolf, Sächsische Landesapothekerkammer, Tel.: 0351/263 93 214

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