Jedes dritte verordnete Medikament ist allein wegen der Arzneiform besonders beratungsbedürftig

Dresden (SLAK, 06.05.2015): 

Es kommt nicht nur auf den Inhalt an: Jedes dritte in Sachsen verordnete Medikament (32 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2014 ermittelt. Die rund 1.000 Apotheken in Sachsen gaben insgesamt rund 11 Millionen Packungen allein aufgrund der Darreichungsform besonders beratungsbedürftiger Medikamente zu Lasten der GKV ab. Nicht erfasst wurde die Abgabe von Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.

„Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, sagt Göran Donner, Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Donner: „Jeder Patient sollte sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“

Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Darreichungsformen, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen (5 Millionen Packungen). Donner: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“ Auf Platz zwei und drei der beratungsbedürftigen Darreichungsformen folgten Medikamente zur Injektion bzw. Infusion (2 Millionen Packungen) und Medikamente zur Anwendung am Auge (1 Million Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur Inhalation, zur Anwendung in der Nase, in der Vagina oder im After. Apotheker erklären auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen.

 

Pressekontakt:  Solveig Wolf, Sächsische Landesapothekerkammer, Tel.: 0351/263 93 214

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