Alles schläft, eine wacht

Dresden (SLAK, 11.12.2014): 

Apotheken-Notdienst sichert Medikamentenversorgung rund um die Uhr und vor Ort – auch an den Feiertagen

Krankheit kennt keine Feiertage. Doch zum Glück gibt es den Nacht- und Notdienst der Apotheken:
sie versorgen alle Patienten, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten dringend Medikamente brauchen. Eine Zusatzleistung, die international als beispielhaft gilt, für die Apotheker aber schlicht Ausdruck ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten ist. Göran Donner, Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer, informiert, wo und wie man in Sachsen über Weihnachten und den Jahreswechsel Hilfe findet.

Herr Donner, wie viele Notdienst-Apotheken sind in Sachsen täglich dienstbereit?

Pro Nacht sowie an allen Sonn- und Feiertagen sind in Sachsen jeweils rund 65 Apotheken dienstbereit. Sie stellen damit die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher – rund um die Uhr und vor Ort. Denn schnelle Erreichbarkeit ist auch außerhalb der – mit zehn bis zwölf Stunden täglich ohnehin schon sehr langen – regulären Öffnungszeiten oberstes Gebot. Für Apotheken in ländlichen Gebieten bedeutet das mitunter ein bis zwei Dienste pro Woche, während die Kollegen in der Stadt etwa alle zwei bis drei Wochen dran sind.

Wie findet man die nächstgelegene Notdienst-Apotheke am schnellsten?

Die Startseite des Patienteninformationsportals www.aponet.de bietet einen ganz einfachen Notdienstfinder: man trägt die PLZ oder den gewünschten Ort in die Suchmaske ein und klickt dann auf den „Suchen“-Pfeil. Wer kein Internet hat oder lieber telefoniert, wählt rund um die Uhr die kostenfreie Festnetznummer 0800 00 22 8 33. Beim Handy genügt die Kurzwahl 22 8 33 (69 Cent/Minute). Oder man schickt eine SMS (69 Cent/Minute oder SMS) mit dem Inhalt „apo“ oder der aktuellen Postleitzahl an dieselbe Nummer. Mittlerweile gibt es auch eine Apotheken-App, die man kurz vor Weihnachten dann sogar kostenfrei downloaden kann. Zudem ist der aktuelle Notdienstkalender in vielen regionalen Tageszeitungen abgedruckt. Und nicht zuletzt muss jede Apotheke an gut sichtbarer Stelle (meist an der Tür oder im Schaufenster) einen Aushang anbringen, dem man entnehmen kann, welche Apotheke in der Nähe gerade Dienst hat.

Wer legt fest, wann welche Apotheke den Notdienst übernimmt?

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sind eigentlich alle öffentlichen Apotheken zu ständiger Dienstbereitschaft verpflichtet. Damit die Belastung aber auch für das Apothekenpersonal erträglich bleibt, wechseln sich die Apotheken mit den Diensten untereinander ab. Hier in Sachsen erstellen wir dafür gemeinschaftlich regionale Dienstpläne, die von der Sächsischen Landesapothekerkammer überprüft und genehmigt werden.

Und wie werden diese personalintensiven Zusatzdienste finanziert?

Der Notdienst erfordert jederzeit pharmazeutisch qualifiziertes Personal, er kann nicht von Hilfskräften geleistet werden. Das macht ihn für die jeweils dienstbereiten Apotheken finanziell so aufwändig. Für die Patienten wird dennoch lediglich pro Apothekenbesuch die geringfügige Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro fällig. Wenn der Arzt auf dem Rezept das „noctu“-Feld angekreuzt hat, übernehmen die Krankenkassen diese Gebühr. Seit 2013 wird die Sicherstellung des Notdienstes außerdem über einen umlagefinanzierten Fonds pauschal bezuschusst, diese Förderung ist – gerade in ländlichen Regionen – aber nie kostendeckend.

Wer nimmt die Nacht- und Notdienste vor allem in Anspruch?

Deutschlandweit sind es täglich etwa 20.000 Patienten, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten dringend Medikamente brauchen – sei es, weil die Hausapotheke Lücken aufweist oder weil der ärztliche Bereitschaftsdienst Medikamente verordnet hat. Häufig sind es Kinder, denen so rasch geholfen werden kann: der Rezeptanteil von Kinderärzten ist überdurchschnittlich hoch, mehr als ein Drittel aller Notdienstkunden verlangt Medikamente für die Kleinsten. In den Städten ist die Nachfrage naturgemäß höher als auf dem Land. Doch das führt dort nicht etwa zu einer „Einsparung“ der Dienste: auch wenn nur ein einziger Patient pro Nacht kommt – schon damit diesem geholfen werden kann, ist der Dienst unverzichtbar und wird von den Apothekern engagiert durchgeführt.

Die Sächsische Landesapothekerkammer wünscht ein frohes und vor allem gesundes Weihnachtsfest und alles Gute für 2015!

 

Pressekontakt:

Göran Donner

Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer
Inhaber der Löwen-Apotheke
Kirchplatz 2,
01744 Dippoldiswalde

Tel: 03504 / 61 24 05
 / E-Mail: goeran.donner@apotheke-dipps.de

« zurück zur Übersicht

Oben

Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, unsere Website und unseren Service zu optimieren.