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Grüße zur Weihnacht und zum neuen Jahr
„Erst wenn Weihnachten im Herzen ist, liegt Weihnachten in der Luft.“
William Turner Ellis

Foto: SLAK
Unsere herzlichsten Wünsche für ein fröhliches und stimmungsvolles Weihnachtsfest mit vielen schönen Momenten im Kreis Ihrer Lieben verbinden wir mit dem Dank für das vertrauensvolle Miteinander, konstruktive Kritik, aber auch ehrliches Lob in diesem berufspolitisch und wirtschaftlich herausfordernden Jahr.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Teams einen guten Start in ein erfolgreiches, gesundes und friedliches 2026.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen
Ihrer Sächsischen Landesapothekerkammer und
Ihrer Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung
Erreichbarkeit der Kammer zu Weihnachten und zum Jahreswechsel
Am 23. Dezember sowie an den Tagen 'zwischen den Jahren' (29. und 30. Dezember 2025) sind wir für Ihre Fragen zwischen 7.30 und 16.00 Uhr erreichbar.
Wahlaufruf Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung
Im Herbst des kommenden Jahres geht die Amtsperiode der 24-köpfigen Vertreterversammlung zu Ende.
Satzungsgemäß wählen die Mitglieder der Kammerversammlung in Sachsen am 13. März 2026 und die Mitglieder der Delegiertenversammlung in Thüringen am 10. Juni 2026 ihre Landesvertreter für die neue 4-jährige Amtszeit.
Übernehmen Sie mit Verantwortung für die Entwicklung unseres gemeinsamen, länderübergreifenden Apothekerversorgungswerks!
Einzige Voraussetzung ist, Sie müssen Mitglied der STApV sein. Für Sachsen sind 16 Mitglieder (+5 Stellvertreter) und für Thüringen 8 Mitglieder (+3 Stellvertreter) zu wählen.
Die neue Vertreterversammlung konstituiert sich am 28. Oktober 2026 in Erfurt auf einer „erweiterten“ Vertreterversammlung, das heißt, im ersten Teil entscheidet das amtierende Gremium über die satzungsgemäß vorgeschriebenen Beschlüsse (Satzungsänderung, Feststellung des Jahresabschlusses, etc. für das Jahr 2025) und im zweiten Teil tritt die neue Vertreterversammlung zusammen und wählt den Vorsitzenden , stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses mit ihren Stellvertretern.
Zeigen Sie uns Ihre Bereitschaft mit Hilfe des Formblattes an.
Nacht- und Notdienst an Silvester und Neujahr

Das alte Jahr neigt sich dem Ende und wir freuen uns auf 2026 mit euch! Auch an Silvester und Neujahr könnt ihr euch sicher sein: Mindestens eine Apotheke in eurer Nähe hält für euch die Stellung. Welche Apotheke das ist, erfahrt ihr im Schaufenster jeder Apotheke. Alternativ findet ihr die nächstgelegene Notdienstapotheke unter https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche. Auch mit dem Handy ist über den Apothekenfinder 22833 (0,69 Euro/Min. pro SMS) die nächste notdiensthabende Apotheke schnell gefunden. Vom Festnetz aus könnt ihr kostenlos über die Nummer 0800 00 22833 die nächstgelegene Notdienstapotheke erfragen. So habt ihr trotz der Feiertage rund um die Uhr Zugang zu notwendigen Arzneimitteln. Die Apotheken-Teams wünschen euch einen guten Start ins Jahr 2026!
Quelle:
https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche
Smarte Gesundheitsziele für 2026

Du kennst das sicher: Kaum ist Silvester vorbei, mutierst du zum Superhelden mit Cape aus guten Vorsätzen. Mehr Sport! Gesünder essen! Weniger am Handy daddeln! Endlich mit dem Rauchen aufhören! Und dann sind die Vorsätze schnell wieder vergessen. Woran liegt’s? Meistens daran, dass die Ziele so vage sind wie der Wetterbericht für übernächste Woche. Genau hier kommt die berühmte SMART-Regel aus dem Projektmanagement ins Spiel – dein persönliches Navi für klar definierte und realistisch erreichbare Ziele. Was bedeutet SMART? S wie spezifisch: Das Ziel soll genau und klar sein. Was will ich erreichen? M wie messbar: Du sollst prüfen können, ob du dein Ziel geschafft hast. A wie attraktiv: Das Ziel soll für dich wichtig und motivierend sein. R wie realistisch: Das Ziel soll machbar sein. T wie terminiert: Bis wann will ich das Ziel erreichen? So kannst du deine (Gesundheits-)Ziele für 2026 klar strukturieren, realistisch planen und die Enttäuschung über zu hoch gesteckte Erwartungen vermeiden.
ePA in der Apotheke

Seit Anfang Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Ab sofort nutzen auch Apotheken die ePA. Für dich bedeutet das jede Menge Vorteile. Die Apotheken haben direkt Zugriff auf viele deiner aktuellen e-Rezepte und Medikationsdaten – so geht nichts verloren. Mehr Sicherheit: Wechselwirkungen zwischen gespeicherten Medikamenten können schneller erkannt und du gezielter beraten werden. Individuelle Beratung: Mit besseren Informationen können wir dich noch besser unterstützen und auf deine Bedürfnisse eingehen. Freiwillig und einfach: Du entscheidest, ob du die ePA nutzt. Auch ohne eigenes Gerät kann das Apothekenteam bei Bedarf auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Die ePA macht den Medikationsprozess einfacher, sicherer und komfortabler – deiner Gesundheit zuliebe!
Quelle:
https://www.aponet.de/artikel/epa-wird-jetzt-pflicht-fuer-aerzte-und-apotheken-das-steckt-drin-32269
Richtig inhalieren

Wenn dir oder deinem Kind ein Arzneimittel zum Inhalieren ärztlich verschrieben wurde, kommt es auf die richtige Technik an – manchmal entscheidet ein winziges Detail, ob die Medizin wirklich ankommt und das Durchschnaufen leichter wird. In bestimmten Fällen hast du sogar Anspruch auf ein Training mit deinem Inhalator, das deine Krankenkasse übernimmt. Sprich das Apothekenteam gern darauf an – es zeigt dir, wie’s richtig geht.
Quelle:
https://www.gesundheitsichern.de/pdl/
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