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Notdienstsuche

Apothekensuche

Austauschaktion von eHBA und SMC-B der Generation 2.0 im Zuge der RSA/ECC-Migration ist gestartet

Gemäß der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Verwendung des RSA2048 Verschlüsselungsalgorithmus über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht mehr zulässig. Deshalb muss eine Umstellung von RSA- auf ECC-Zertifikate erfolgen. Die Anbieter im Apothekensektor, D-Trust und medisign, müssen dazu die Karten der Generation 2.0 in den Apotheken austauschen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

Wir behalten den Überblick - Für Dich

Für Dich - Kampagne_Pauline

 

Viele Patientinnen und Patienten nehmen mehrere Medikamente gleichzeitig ein. Damit dabei nichts durcheinandergerät, behalten wir Apothekerinnen und Apotheker für dich den Überblick – auch dann, wenn es kompliziert wird. So bleibt deine Therapie sicher und verständlich. Darauf macht auch Apothekerin Pauline im Rahmen einer bundesweiten Kampagne aufmerksam. Weil es um Dich geht. Weil es um Menschen geht.

Quelle:
https://www.gesundheitsichern.de/

 

 

 

ePA in der Apotheke

 

ePA

 

 

Seit Anfang Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Ab sofort nutzen auch Apotheken die ePA. Für dich bedeutet das jede Menge Vorteile. Die Apotheken haben direkt Zugriff auf viele deiner aktuellen e-Rezepte und Medikationsdaten – so geht nichts verloren. Mehr Sicherheit: Wechselwirkungen zwischen gespeicherten Medikamenten können schneller erkannt und du gezielter beraten werden. Individuelle Beratung: Mit besseren Informationen können wir dich noch besser unterstützen und auf deine Bedürfnisse eingehen. Freiwillig und einfach: Du entscheidest, ob du die ePA nutzt. Auch ohne eigenes Gerät kann das Apothekenteam bei Bedarf auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Die ePA macht den Medikationsprozess einfacher, sicherer und komfortabler – deiner Gesundheit zuliebe!

Quelle:
https://www.aponet.de/artikel/epa-wird-jetzt-pflicht-fuer-aerzte-und-apotheken-das-steckt-drin-32269

 

 

 

Pharmazeutische Dienstleistungen - auch für dich?

pDL Anspruch

Wusstest du, dass du als Patientin oder Patient Anspruch auf besondere Betreuungsangebote bei uns in der Apotheke hast? Das gilt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen bei dir zutrifft:

1. Du nimmst fünf oder mehr verordnete Medikamente ein (Polymedikation).

2. Du hast neue Tabletten oder Kapseln zur Behandlung einer Krebserkrankung bekommen (orale Antitumortherapie).

3. Nach einer Organtransplantation erhältst du Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva).

4. Du hast Bluthochdruck und nimmst Blutdrucksenker.

5. Dir wurden Medikamente zum Inhalieren verordnet.

In diesen Fällen bietet dir deine Apotheke eine ausführliche Beratung und Begleitung an, um die Therapie optimal zu unterstützen. Die Kosten übernimmt deine Krankenkasse.

Quelle:
https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/

 

 

 

 

 

Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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